Grenzen überschritten: In der Spitzelaffäre bei der
Deutschen Bank hat das Unternehmen nun vier rechtlich bedenkliche
Ausspähaktionen eingeräumt.
In der Spitzelaffäre bei der Deutschen Bank hat
das Unternehmen vier rechtlich bedenkliche Ausspähaktionen eingeräumt. Von der
Abteilung Konzernsicherheit beauftragte externe Dienstleister hätten
möglicherweise gegen den Datenschutz oder den Schutz der Privatsphäre
verstoßen, teilte die Bank am Mittwoch in Frankfurt mit.
Ziel der Bespitzelungen waren demnach ein Aufsichtsrat, ein
Vorstand, ein Journalist sowie ein kritischer Aktionär und eine Privatperson.
Dabei handele es sich aber um isolierte Vorgänge, betonte die Deutsche Bank.
"Ein systematisches Fehlverhalten wurde nicht festgestellt."
Es gebe außerdem keine Hinweise darauf, dass amtierende
Vorstandsmitglieder in die Aktivitäten verwickelt oder darüber informiert
worden seien. Die Deutsche Bank hatte die Daten-Affäre Ende Mai öffentlich
gemacht. Eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Deutschen Bank die Vorgänge
bis zurück ins Jahr 1998 untersuchte, hat inzwischen ihren Abschlussbericht
vorgelegt. Intern hat die Bank bereits Konsequenzen gezogen und sich nach
eigenen Angaben von den Leitern der Abteilungen Konzernsicherheit für
Deutschland und Investor Relations getrennt.
Die vier Fälle im Einzelnen:
- Fall 1: Betroffen waren im Jahr 2001 der Vertreter der
Gewerkschaft ver.di im Aufsichtsrat, Gerald Herrmann, und ein Journalist. Laut
Deutscher Bank, die keine Namen nannte, ging es darum, die Quelle für die
Weitergabe vertraulicher Informationen zu finden. „Das damalige Mitglied des
Aufsichtsrates wurde als mögliche Quelle der Indiskretionen angesehen. Die
Nachforschungen erbrachten dafür keinen Beleg.“ Herrmann selbst hatte
bestätigt, dass er von einer Detektei ausgespäht worden war. Die Deutsche Bank
habe sich dafür bei ihm entschuldigt. Er war von 1998 bis 2003
Aufsichtsratsmitglied.
- Fall 2: Im Sommer 2006 wurde ein kritischer Aktionär
beschattet, um das Motiv für seine zahlreichen gerichtlichen Klagen und einer
möglichen Verbindung zu einem anderen oft klagenden Aktionär herauszufinden.
Laut Medienberichten handelt es sich um den Rechtsanwalt Michael Bohndorf. Auf
ihn seien unter anderem weibliche Lockvögel angesetzt worden. Ausgangspunkt für
die Nachforschungen war laut Deutscher Bank ein Gespräch des
Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Börsig und dem Leiter der Abteilung Investor
Relations nach der Hauptversammlung 2006. Bei den Nachforschungen kam nichts
über das Motiv des kritischen Aktionärs heraus.
- Fall 3: Nach Drohungen von einer nicht näher bezeichneten
Privatperson sollte Ende 2006/Anfang 2007 ein Foto von dem Mann besorgt werden.
Er hatte schriftlich damit gedroht, Aufsichtsräte und Vorstände zu Hause
aufzusuchen. „Der Mann konnte nicht ausfindig gemacht werden“, teilte die
Deutsche Bank mit.
- Fall 4: Im Sommer 2007 war ein nicht namentlich genanntes
Mitglied des Vorstandes von einer Aktion betroffen. Dabei habe es sich um eine
Übung gehandelt, „mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Personenschutzmaßnahmen für
die Top-Manager der Bank zu testen und gegebenenfalls zu verbessern“, erklärte
die Bank.
Allen Fällen hätten "ursprünglich legitime
Absichten" zugrunde gelegen, nämlich die Bank oder ihr Management vor
Schaden zu bewahren, erklärte die Deutsche Bank. „Im Verlaufe ihrer Ausführung
kam es dann jedoch zu den rechtlich bedenklichen Aktivitäten durch die
beauftragten externen Dienstleister.“ Die Bank habe alle Betroffenen mit
Ausnahme der Privatperson, deren Aufenthaltsort unbekannt sei, informiert und
„ihr aufrichtiges Bedauern ausgedrückt“.
Ob die Aktionen strafrechtliche Folgen haben, ist noch unklar. Die
Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft wegen der Fälle 2 und 4 derzeit, ob sie ein
Verfahren einleitet.