“Bitte nicht lächeln, Sie werden gefilmt!? – unter diesem
Motto lädt der Landesbeauftragte für den Datenschutz für kommenden Mittwoch zu
einem Pressegespräch nach Mainz ein. Der oberste Datenschützer des Landes
Rheinland-Pfalz will über das weit verbreitete Phänomen der privaten
Videoüberwachung öffentlicher Räume informieren. Auch in Trier begegnet man
allerorten Überwachungskameras, beispielsweise im Umfeld des Alleencenters am
Hauptbahnhof. Wer von der Ostallee über die Fabrikstraße zum Hauptbahnhof geht,
muss damit rechnen, bis zu drei Mal unwissentlich gefilmt zu werden. Ob diese
Videoüberwachung rechtens ist, war auch nach fast einem Jahr nicht zu erfahren.
Der Grund: Es fehlt der zuständigen Behörde am Personal, um die Systeme vor Ort
zu kontrollieren.
TRIER/MAINZ. Das Auge isst mit. Wer im Schatten des
Alleencenters, vor dem Nordeingang des Einkaufszentrums, einen Burger verzehrt,
wird eventuell beobachtet – auf dem Flachdach des Fastfood-Restaurants ist eine
Kamera installiert. Wer nun das Weite sucht und sich in Richtung Fabrikstraße
aufmacht, kann sich nicht sicher wähnen vor der Videoüberwachung des
Shoppingcenters. Denn auch in der Fabrikstraße ist eine Kamera postiert; ebenso
im Durchgang zwischen dem Alleencenter und dem Parkhaus sowie über dem
südwestlichen Seiteneingang zum Gebäudekomplex, also unmittelbar an der
Ostallee. Welche Bereiche von den Objektiven tatsächlich erfasst werden, ob sich
die Überwachung lediglich auf die unmittelbare Umgebung des Einkaufszentrums
oder darüber hinaus bis weit in den öffentlichen Raum erstreckt, ist unklar.
Als 16vor im August letzten Jahres nachfragte, verweigerte die Hausverwaltung
des Alleencenters jegliche Auskunft.
Zur gleichen Zeit stellte die Redaktion eine Anfrage an die
Stadt um zu erfahren, wie es denn um die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in
der Fabrikstraße bestellt sei. Doch im Rathaus ist man nicht zuständig und
leitete die Fragen an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weiter.
Zwischenzeitlich wechselten jedoch die Zuständigkeiten, die ADD reichte die
Fragen nun an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter. Doch auch
dessen Behörde kann nicht wirklich weiterhelfen, wie 16vor nun bei einer
erneuten Nachfrage erfuhr: “Dafür müssten wir uns die Situation vor Ort
anschauen?, erklärte Dr. Stefan Brink, das sei personell aber überhaupt nicht
leistbar. Brink leitet beim Landesbeauftragten die Gruppe IV – “Datenschutz in
der Privatwirtschaft?, ihm zur Seite stehen gerade mal drei Kollegen.
Mit einem derart kleinem Personalstamm lässt sich eine
wirksame Kontrolle der privaten Videoüberwachung nicht bewerkstelligen, zumal
es in Rheinland-Pfalz mittlerweile zwischen 30.000 und 40.000 solcher Systeme
gibt. So genau kann das allerdings niemand sagen, denn laut Brink ist eine
private Videoüberwachung bislang weder “anzeige- noch registrierungspflichtig?.
Doch im völlig rechtsfreien Raum bewegen sich die Überwacher nicht, und so gibt
es einige Vorgaben, die eingehalten werden müssen. So dürfen keine
gastronomischen Bereiche gefilmt werden. Außerdem muss klar ersichtlich sein,
dass man sich in einem kameraüberwachten Raum aufhält. “Der Passant muss die
Möglichkeit haben, diesen Bereich zu meiden, also sozusagen aus dem Bild zu
gehen?, erklärt Brink. Und das sei nur möglich, wenn die Überwachung deutlich
gekennzeichnet werde. Doch an Hinweisen auf die Videoüberwachung im
Außenbereich mangelt es im Fall des Alleencenters, weshalb die meisten Passanten
wohl davon ausgehen, dass lediglich das Innere der Passage überwacht wird.
Am Mittwoch wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz,
Edgar Wagner, nun die Ergebnisse “der – soweit ersichtlich – bislang größten
landesweit durchgeführten Erhebung zur Videoüberwachung? präsentieren. An der
Untersuchung beteiligten sich insgesamt 2.673 öffentliche Stellen, von
Polizeiwachen über Gerichte, Kommunalverwaltungen und Verkehrsbetriebe bis hin
zu Schulen. “Für den privaten Bereich sind ähnliche Umfragen, obwohl auch hier
entsprechende Informationsrechte des Landesbeauftragten bestehen, aus
Kapazitätsgründen nicht durchführbar?, heißt es, weshalb man sich hierbei auf
bereits vorliegendes Zahlenmaterial und Stichproben beschränkt habe. Laut
Wagner installieren nicht nur Privatleute oder Unternehmen, sondern auch
Behörden ihre Überwachungskameras oft “nach Gutdünken?. Meist dienen die
Systeme dem Schutz vor Diebstahl und der Einbruchsicherung.
Gegenüber Brink beriefen sich die Verantwortlichen des
Alleencenters bei ihrer Videoüberwachung auf Paragraph 6b des
Bundesdatenschutzgesetzes – “Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit
optisch-elektronischen Einrichtungen?. Die Videoüberwachung diene “der
Wahrnehmung des Hausrechts sowie weiterer berechtigter Interessen des
Eigentümers?.