Die Datenaffäre bei der Deutschen Bank weitet sich aus. Wie
nun bekannt wurde, ließ die Deutsche Bank bereits 2001 einen
Aufsichtsratsvertreter ausspionieren. Auch ein kritischer Aktionär soll nach
Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" auf persönliche
Schwächen hin bespitzelt worden sein. Die Deutsche Bank wollte den Bericht
nicht kommentieren.
FRANKFURT. Das Institut hat bereits 2001 den damaligen
Aufsichtsrat Gerald Herrmann von einer Detektei ausspähen lassen. Hintergrund
war der Verdacht, der Arbeitnehmervertreter habe 2001 Zahlen des dritten
Quartals vorab an die Presse lanciert. Wie das Handelsblatt aus Finanzkreisen
erfuhr, will die Deutsche Bank in der kommenden Wochen dem Aufsichtsrat über
die Vorgänge berichten.
Herrmann selbst sagte dem Handelsblatt, die Deutsche Bank
habe ihn erst vor wenigen Tagen informiert. "Ich finde dieses Verhalten
empörend", sagte er. Zwar habe sich die Deutsche Bank entschuldigt.
"Ich erwarte aber wenigstens eine persönliche Entschuldigung von Herrn
Ackermann, der sich ja an die Spitze der Aufklärung stellen wollte", so
das Mitglied der Gewerkschaft Verdi.
Die Vorwürfe hätten sich als unbegründet erwiesen, sagte
Herrmann. "Die haben mich verdächtigt, nur weil ich wiederholt öffentlich
den massiven Stellenabbau des Instituts kritisiert habe, das damit sein Ziel
von 25 Prozent Eigenkapitalrendite erreichen wollte."
Datenschutz schwächt Korruptionsbekämpfung
Arbeitnehmer sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig
besser vor Bespitzelung geschützt werden. Doch Firmen, die sich daran halten,
riskieren Ärger wegen mangelnder Korruptionskontrolle. "Das wirft den
Kampf gegen Korruption um Jahre zurück", warnt Steffen Salvenmoser,
Experte für Wirtschaftskriminalität bei der Unternehmensberatung
Pricewaterhouse Coopers (PwC). Denn verdachtsunabhängige Prüfungen, sogenannte
Screenings, darf es nach dem nun überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz nicht
mehr geben.
Schuld sind Datenskandale wie bei der Deutschen Bahn und der
Telekom. Letztere etwa bespitzelte Aufsichtsräte, Journalisten und Mitarbeiter.
Die Bahn glich Daten ihrer Angestellten mit denen von Geschäftspartnern ab.
Jetzt dürfen solche Abfragen nur noch dann stattfinden, wenn
es einen tatsächlichen Anfangsverdacht gibt, dass der Mitarbeiter eine Straftat
begangen hat. "Das ist so, als würde man eine Radarfalle erst einsetzen
dürfen, wenn ein Raser schon vorbei gebrettert ist und man den Eindruck hatte,
der ist aber schnell", kritisiert Salvenmoser. Es gebe nur wenig
Möglichkeiten Korruption aufzuspüren, die habe der Gesetzgeber nun aber noch
größtenteils verboten.
So dürfen keine Telefondaten mehr mit denen von Lieferanten
verglichen werden. Und niemand darf prüfen, ob der Mitarbeiter aus der
Einkaufsabteilung dienstlich häufiger als nötig in Länder reist, in denen die
organisierte Kriminalität blüht oder Bakschisch an der Tagesordnung ist,
moniert Kai Golücke, Arbeitsrechtler und Datenschutzexperte bei der Kanzlei
Lovells in Hamburg. Auch das Durchblättern von Reisekostenabrechnungen, um
Geschmierten auf die Spur zu kommen, sei jetzt verboten. "Damit ist die
systematische Aufklärung quasi ausgeschlossen", kritisiert er.
Halten sich Unternehmen an das neue Datenschutzgesetz,
verstoßen sie sogar gegen andere Gesetze: Banken müssen zum Beispiel nach dem
neuen Kreditwesengesetz ein funktionierendes Anti-Betrugs-
und-Korruptionssystem vorweisen. "Dazu gehören ausdrücklich solche
elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten", sagt PwC-Experte Salvenmoser.
Noch problematischer wird es für in den USA gelistete oder
tätige Unternehmen. "Wird ein Korruptionsfall entdeckt, fordern die
Börsenaufsicht SEC oder das Justizministerium in der Regel eine
unternehmensweite Untersuchung", sagt Tim Wybitul, Anwalt bei der Kanzlei
MayerBrown. Er berät Firmen, wenn die SEC klopft, zuletzt die Schweizer Großbank
UBS. "Betroffene Firmen müssen jetzt entweder teure Rechtsgutachten
beschaffen, warum sie die gewünschten Daten nicht herausrücken dürfen, oder
riskieren hohe Strafen."
Abhilfe könnten die deutschen Datenschützer schaffen, so sie
denn den Unternehmen entsprechende Stellungnahmen zur Verfügung stellten. Doch
die haben wenig Verständnis für die Krux der Situation: "Ich sehe hier
keine Konflikte", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Das
Instrument der Massenscreenings sei völlig ineffektiv, das hätten die Fälle bei
der Bahn und der Telekom gezeigt. Und die USA dürften ihr Rechtssystem eben
nicht auf deutsches Recht ausdehnen. Da müsste ansonsten die Bundesregierung
mit den Amerikanern verhandeln. "Auch die Unternehmen selber müssen sich
andere Instrumente der Korruptionsbekämpfung ausdenken - außerhalb der
?Rasterfahndung? und die gibt es sicherlich auch."
Auch der kritische Aktionär Michael Bohndorf soll nach einem
Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bespitzelt worden sein.
Das Blatt beruft sich dabei auf den internen Bericht der von der Deutschen Bank
beauftragten Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Der auf Ibiza
lebende Rechtsanwalt hatte Hauptversammlungsbeschlüsse der Bank angefochten.
Bohndorf war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Detektive sollen Bohndorf im Auftrag der Deutschen Bank
beschattet und Bewegungsprofile erstellt haben. Zudem sei gezielt nach
persönlichen Schwächen des Anteilseigners gesucht worden, auch mit dem Einsatz
"weiblicher Lockvögel" so der Spiegel. Zudem seien Vorstände
bespitzelt worden, die im Verdacht standen, Kontakte zu dem Medienunternehmer
Leo Kirch zu unterhalten. Dieser klagt seit Jahren gegen das Institut, das er
für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich macht. Die Deutsche
Bank wollte den Bericht nicht kommentieren.
Deutschlands größtes Geldhaus arbeitete in Sicherheitsfragen
unter anderem mit Control Risks und Bühner Private Risk Advisors zusammen. Mit
ihr hatte sich der ehemalige Control-Risks-Geschäftsführer Bernd Bühner 2001
selbstständig gemacht. Dem Handelsblatt hatte er zu Beginn der Datenaffäre
gesagt, die Vorwürfe würden sich in Luft auflösen. Bühner war am Wochenende
nicht zu erreichen.
Einer seiner Unterauftragnehmer war die Berliner Firma Desa,
die auch in den Datenskandal der Telekom verwickelt war. Mit der Datenaffäre
der Deutschen Bank habe man nichts zu tun, sagte Geschäftsführer Klaus-Dieter
Baier dem Handelsblatt. Man habe in den Jahren 2005 und 2006 im Auftrag von
Bühner lediglich Sicherheitsüberprüfungen in einer Frankfurter Liegenschaft der
Deutschen Bank durchgeführt.
Nach Informationen aus Finanzkreisen soll die
US-Sicherheitsfirma Kroll in Sachen Datenaffäre für das Institut gearbeitet
haben. Weder Kroll noch die Deutsche Bank wollten dies kommentieren.
Die Deutsche Bank hatte Ende Mai mögliche Verstöße in der
Konzernsicherheit eingeräumt. Dabei sollen neben Herrmann und Bohndorf unter
anderem auch Vorstandsmitglied Hermann-Josef Lamberti, weitere Manager und
deren Familienangehörige ausgespäht worden sein. Der für Deutschland zuständige
Sicherheitschef Rafael S. wurde im Zuge der Affäre beurlaubt.
Parallel zur internen Untersuchung prüft auch das für
Datenschutz zuständige Regierungspräsidium Darmstadt den Fall. Hier hatte die
Deutsche Bank Mitte Juni erste Antworten auf die Fragen von
Regierungsdirektorin Renate HillenbrandBeck abgegeben. Die prüft seitdem den
neunseitigen Bericht. Auch die Bankenaufsicht BaFin hatte eine Sonderprüfung
angeordnet. Mit Ergebnissen wird nicht vor der Sommerpause gerechnet.
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hatte nach Bekanntwerden
der Affäre die vollständige Aufklärung versprochen, ein systematisches
Fehlverhalten aber ausgeschlossen.
Quelle: Handelsblatt.com, von Sonia Shinde, vom 5.7.2009