Die
Videoüberwachung boomt – doch ihr Nutzen wird oft überschätzt
Im Zug, im
Bahnhof, bei der Abfalldeponie: Mit Hilfe von Videokameras sollen Übergriffe im
öffentlichen Raum verhindert und Delikte aufgeklärt werden. Gezielt eingesetzt,
trägt die Überwachung zur Sicherheit bei, doch der präventive Effekt nimmt
häufig ab.
Schmierereien, Vandalismus, Littering, Hooliganismus oder sexuelle Übergriffe –
keine Form von Fehlverhalten bleibt ungenannt, wenn es um die Bekämpfung von
Störungen im öffentlichen Raum mit Hilfe der Videoüberwachung geht. Die
Meldungen über Pläne zur Anschaffung von Kameras durch Gemeindeverwaltungen und
Verkehrsbetriebe häufen sich – wenn eine Branche von der Wirtschaftskrise
verschont zu bleiben scheint, ist es jene für Überwachungssysteme. Die
Erfolgsmeldungen lassen nicht auf sich warten: Dank Kameras konnten
beispielsweise in Kreuzlingen und Basel Täter festgenommen werden, die brutal
auf ihre Opfer eingeschlagen hatten. Verkehrsbetriebe melden einen Rückgang von
Vandalenakten dank dem Einsatz von Kameras.
Keine
einheitliche Regelung
Schon
fordert die Politik mehr Zurückhaltung beim Datenschutz: «Der Einsatz von Videoüberwachung
und die Verwendung von Bildmaterial zur Strafverfolgung werden immer wieder
durch einen falsch verstandenen Datenschutz behindert», klagt der Berner
Nationalrat Norbert Hochreutener (cvp.) in einem Vorstoss. Kein Datenschützer
sei gegen einen angemessenen Einsatz von Videokameras zur Prävention und
Aufklärung von Verbrechen, entgegnet der Basler Datenschützer Beat Rudin. Zwei
Fragen stehen für ihn aber im Zentrum: Wie verhältnismässig ist der Einsatz von
Videoüberwachung im konkreten Fall? – Und wie kann ein Missbrauch der
Aufzeichnungen ausgeschlossen werden?
In der
Schweiz existiert zum Thema Videoüberwachung keine einheitliche Regelung,
genaugenommen herrscht sogar ein ziemlich unübersichtliches Dickicht von
Zuständigkeiten und Regelungen. Für die Überwachung zuständig sind
grundsätzlich die Kantone, dagegen regelt der Bund die Überwachung durch
Private oder den Einsatz durch konzessionierte Verkehrsbetriebe wie
beispielsweise die SBB. In den Strafprozessordnungen finden sich die Angaben
darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen die Bilder zur Fahndung oder im
Strafverfahren verwendet werden dürfen. Dabei zeigt sich, dass Datenschützer
und Strafverfolger zwar unterschiedliche Akzente setzen, sich über ein
Grundprinzip dennoch einig sind: Je schwerer der mit der Videoüberwachung
verbundene Eingriff in die Persönlichkeit ist, desto gewichtiger muss das
öffentliche Interesse am Einsatz sein.
Gegen die
blosse Überwachung von Bahnhöfen und Flughäfen hat Beat Rudin deshalb nichts –
die Persönlichkeit werde nur unwesentlich tangiert, solange die Bilder nicht
aufgezeichnet würden. Auch mit der Speicherung von Bildern aus Basler Trams ist
Rudin einverstanden, denn die Daten werden auf sogenannten Ringspeichern
aufbewahrt und fortlaufend überspielt. Nur bei Straftaten werden die Bilder
intern konsultiert, was Rudin als verhältnismässig bezeichnet. Selbst die vor
kurzem erfolgte Veröffentlichung von Aufnahmen von in einem Bus der Basler
Verkehrsbetriebe gefilmten Schlägern im Internet, ein schwerer Eingriff in die
Persönlichkeit, war für Rudin in diesem Fall zulässig, weil es sich um ein
schweres Delikt handelte und die Staatsanwaltschaft erst zu diesem Mittel
griff, als andere Ermittlungsmethoden nicht weiterhalfen.
Überwachung
des Strassenstrichs
Dass die
Täter in der Folge sofort gefasst werden konnten, war für die Basler
Staatsanwaltschaft Bestätigung, dass ihr Vorgehen in diesem Fall richtig war.
Dennoch werden längst nicht alle Bilder ins Netz gestellt, die Straftäter in
voller Aktion zeigen, wie Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft sagt.
Nur bei schweren gegen Leib und Leben gerichteten Delikten greift die Behörde
zu diesem Mittel. Bilder von Bancomat-Betrügern oder von Raubüberfällen bekommt
die Öffentlichkeit deshalb nicht zu sehen. Eine Bilderflut mit immer neuen
Gesichtern bewirke Abnützungserscheinungen und habe zur Folge, dass die
Bevölkerung auf die Aufrufe gar nicht mehr reagiere. Solche Bilder werden für
die interne Fahndung eingesetzt, wo sie die Arbeit enorm erleichtern können, wie
Melzl sagt.
Es ist
keineswegs auszuschliessen, dass die Basler Schläger insbesondere deshalb
gefasst wurden, weil die Medien intensiv über die Publikation der
Videoaufnahmen berichteten. Mit der Frage, wo und zu welchem Zweck der Einsatz
von Videokameras überhaupt sinnvoll ist, setzt sich Francisco Klauser vom
Institute of Hazard and Risk Research an der Durham University auseinander. Er
hat beispielsweise die Auswirkungen der Videoüberwachung des Oltner
Strassenstrichs untersucht. Anfänglich seien die Erfolge spektakulär gewesen –
weniger Freier, weniger Prostituierte, weniger Autos, weniger Lärm, kaum noch
Übergriffe. Doch nachdem die ersten Wellen verebbt und die Kameras aus den
Schlagzeilen verschwunden waren, blieb auch die Wirkung der Kameras aus.
Einige
Monate später sei der Verkehr wieder angestiegen und ausser einigen
Prominenten, die sich nicht mehr blicken liessen, sei die Situation wieder mit
jener vor der Kamerainstallation vergleichbar gewesen, sagt Klauser.
Ernüchternd sind auch Untersuchungsergebnisse aus England, wo die durch
Kamerabilder ermöglichte Verhaftung zweier Teenager, die einen Buben töteten,
schon Mitte der 1990er Jahre zu einer starken Verbreitung der Videoüberwachung
beitrug. Heute sind in England über vier Millionen Kameras installiert. Von 13
landesweit unter die Lupe genommenen Videoüberwachungssystemen bewirkten
indessen nur 2 einen signifikanten Kriminalitätsrückgang. Insgesamt aber hat
sich weder an der Kriminalitätsrate noch am Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung viel geändert. Die Bevölkerung fühlt sich durch die Überwachung
aber auch nicht gestört.
Die Kameras
seien in England allgegenwärtig, ohne dass man gross Notiz von ihnen nehme,
sagt Klauser, der in England lebt. Fast alle Studien zeigten, dass der
präventive Effekt abnehme und sich das subjektive Sicherheitsgefühl nicht
nachhaltig verbessere – so fasst er den Stand der Forschung zusammen.
Zusätzliche Polizeikräfte seien aus Sicht der Bevölkerung deshalb auch in
England weiterhin wichtiger als zusätzliche Kameras. Am nützlichsten seien
bediente Online-Systeme, bei denen die Sicherheitskräfte sofort eingreifen
können – doch diese sind auch die teuersten. Auch Datenschützer Rudin zieht
diese Systeme vor – und sagt sogar: Wenn zum Schutz von Personen Kameras
installiert, die Bilder aus Spargründen aber nur aufgezeichnet würden und
deshalb diese Personen gar nicht wirksam geschützt werden könnten, dann sei die
Videoüberwachung nicht verhältnismässig.
Hilfreich
sind Kameras zur Vermeidung von spontanem Vandalismus, etwa in unbegleiteten
Regionalzügen, wie verschiedene Untersuchungen zeigen. Mit den Kameras
verändert sich allerdings auch das Verhalten der Täter, gibt Melzl zu bedenken:
Diese trügen nun zum Schutz vor Wiedererkennung eine Baseballmütze und schöben
sich ein Halstuch ins Gesicht, wenn sie einen Tankstellen-Shop überfallen. Und
teilweise verlagere sich die Kriminalität einfach auf nicht überwachte Gebiete,
erklärt Francisco Klauser. Der Datenschützer, der Kriminalkommissär und der
Experte sind sich einig: Videoüberwachungssysteme können gezielt eingesetzt
gewisse Vandalenakte und andere Übergriffe verhindern und die Aufklärung
erleichtern, doch Wundermittel sind sie nicht.
Abhören,
speichern, verpixeln
Einiges
deutet darauf hin, dass sich die Debatte darüber, ob und zu welchem Preis der
öffentliche Raum überwacht werden soll, noch intensivieren wird. Die Systeme
werden weiterentwickelt, die Überwachung perfektioniert. Schon sind Geräte in
Erprobung oder im Einsatz, die Gespräche abhören und auf verdächtige Wörter filtern,
Gesichtsmerkmale speichern und erkennen oder Verhaltensweisen analysieren,
Gesichter automatisch verpixeln und so bis zur Strafverfolgung unkenntlich
machen. Moderne Technik, verlangt deshalb Rudin, dürfe nicht nur der
Perfektionierung der Überwachung dienen, «sondern sie muss auch zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte zum Einsatz kommen».