Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den
Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des
Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige
Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Das Gutachten [1] macht deutlich, wie einfach allein schon
durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe
Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer
Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und
dichtere Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch
vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird. Schon heute ist durch das
Angebot nützlicher und bequemer Dienste permanente mobile Kommunikation
Normalzustand für viele.
"Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen
Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem
speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die
Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein
Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben", sagte
CCC-Sprecher Frank Rieger.
Viele deutsche Netzanbieter haben die Durchführung von
Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister
ausgelagert – auch die Vorratsdatenspeicherung. So bietet etwa Nokia Siemens
Networks, die jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran in die
Schlagzeilen kam, solche zweifelhaften Dienstleistungen an. Dadurch entstehen
technisch hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in
denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen. Funktional
unterscheidet sich dieses Zentralsystem nur noch durch geringfügige
Konfigurationsunterschiede von den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von
Abweichlern verwendeten Installationen. Für die Abfrage der Verbindungsdaten
gibt es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische
Konzeption auf eine uferlose, großvolumige Nutzung hinweist. Diese
Infrastruktur ist für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die
Privatsphäre ausgelegt.
Verbindungsdaten sind zudem für Mitarbeiter- und
Konkurrentenbespitzelung sowie Wirtschaftsspionage ausgesprochen lukrativ.
Deutsche Geheimdienste erhalten die Daten auf "legalem" Wege. Für
Großunternehmen, ausländische Dienste und kriminelle Elemente ist ein Zugang
durch Ausnutzung von Hintertüren, undichten Stellen oder Sicherheitslücken
möglich – falls sie die Daten nicht ohnehin über ihren deutschen Partnerdienst
erhalten.
"Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme,
dass Telekommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der Lage sind,
die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Verbindungsdaten der
gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren", betonte CCC-Sprecher Frank
Rieger. "Sensible Daten werden in letzter Zeit unentwegt gestohlen,
versehentlich veröffentlicht oder absichtlich mißbraucht. Solche Verluste und
Missbräuche von Verbindungs- und Standortdaten sind nur durch ein einziges
Mittel zu verhindern: Die Erhebung und Speicherung müssen gesetzlich verboten
statt vorgeschrieben werden."
Links:
[1] Stellungnahme des Chaos Computer Clubs zur Vorratsdatenspeicherung vom 9.
Juni 2009 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08), http://www.ccc.de/vds/VDSfinal18.pdf