Die Rechtsanwaltskammer will eine bessere Rechtsberatung statt einen Notarzwang bei Eheverträgen. Die Homo-Ehe wurde wieder verschoben.
Die Rechtsanwälte warnen vor einem "Rückschritt" beim Eherecht. Rechtsanwaltskammer-Präsident Gerhard Benn-Ibler kritisiert insbesondere, dass das Familienpaket keine Rechtsberatung für Eheverträge und Scheidungen vorsieht.
Dadurch könnten die schwächeren Partner unter die Räder kommen, warnt er. Auch dass die ursprünglich vorgesehene eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wieder aus dem Gesetzeskonvolut gestrichen wurde, bemängelt Benn-Ibler.
Nach dem neuen Familienpaket können Ehepaare künftig ohne vorherige Rechtsberatung über die spätere Aufteilung von Ersparnissen, Ehewohnung und sonstigem "Gebrauchsvermögen" entscheiden. Anschließend muss ein Notariatsakt angefertigt werden. Dies ist aus der Sicht des Rechtsanwaltes aber keine Hilfe: Ein Notariatsakt sei lediglich ein "teures und unnotwendiges Formalelement". Außerdem könne ein einzelner Notar wohl kaum zwei Partner mit unterschiedlichen Interessen beraten: "Der kann sich nicht auf zwei Sessel setzen."
Beratung
Die Rechtsanwälte schlagen daher den Verzicht auf den Notariatsakt und stattdessen eine verpflichtende Beratung der Partner bei Ehepakten vor. "Ein Notariatsakt ist nicht billig. Wenn ich die gleichen Kosten, die ich bei einem Notariatsakt habe, aufwende, um die zukünftigen Ehepartner beraten zu lassen, dann ist das besser angelegt", betont Benn-Ibler. Er kritisiert daher auch die wieder aus dem Gesetz gestrichene Beratungspflicht bei Scheidungen. Eine Rechtsberatung müsse ja nicht unbedingt durch einen Anwalt erfolgen, sondern wäre auch in einer Familienberatungsstelle möglich: "Mir ist nicht wichtig, wer das macht, sondern dass es geschieht."
Unzufrieden ist Benn-Ibler auch damit, dass die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wieder verschoben wurde. "Es wäre an und für sich einfach gewesen, das mit zu erledigen. Dazu gibt es einen ausgefeilten Entwurf, den man nur hätte anhängen müssen", kritisiert der Anwaltskammer-Präsident. Er befürchtet, dass das Thema damit "zu Grabe getragen" wird.
Dahingegen hätte der Präsident der Rechtsanwaltskammer nichts gegen die Streichung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen: "Die Frage des Verschuldens ist nicht mehr von Bedeutung, in meinen Augen. Aber das wäre natürlich eine mutige Änderung gewesen, die man sich noch immer nicht anzugehen getraut hat." Als "rechtsstaatlich bedenklich" wertet Benn-Ibler, dass das Familienpaket noch vor der Sommerpause ohne Begutachtung beschlossen werden soll. Diese Eile "macht keinen schlanken Fuß".
Korruptionsstrafrecht
Änderungen wünscht sich Rechtsanwaltskammer-Präsident Gerhard Benn-Ibler auch bei der Entschärfung des Korruptionsstrafrechtes. Zwar ist auch ihm das derzeitige Gesetz "zu hart", die Rücknahme der Antikorruptionsbestimmungen geht ihm aber zu weit. Der Rechtsanwaltskammer-Präsident kritisiert, wie auch Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, dass insbesondere die Erläuterungen des Justizministeriums zum Gesetzestext zu viel Spielraum lassen: "Es gibt Leute, die sagen, jetzt gibt es keine Korruption im Kleinbereich mehr."
"Zuerst haben wir alles verboten und jetzt sind wir offenbar vielen, vielen Interventionen nachgekommen und haben diese in den erläuternden Bemerkungen festgeschrieben", ärgert sich Benn-Ibler. Und die Bestimmung, dass "sozialadäquates Verhalten" künftig straffrei sein soll, ist aus seiner Sicht überhaupt zu allgemein gehalten: "Das ist in so weitem Maße unbestimmt, dass man damit nichts anfangen kann."
Kurier vom 20.06.2009 13:39 | apa | cs , URL: http://www.kurier.at/nachrichten/1917093.php