Haidinger selbst wies Fekters Vorwürfe zurück: „Ich habe niemals das Innenministerium kritisiert“, sagte er im Ö1-Abendjournal. Er habe die ÖVP und ihre Funktionäre angegriffen, jedoch nie einen Beamten bloßgestellt, beleidigt oder „vernadert“. Er sieht sich selbst von der ÖVP diffamiert.
Haidinger, VP-nah und vom früheren Innenminister Ernst Strasser 2002 zum BK-Chef gemacht, versah bis Ende 2007 sein Amt unauffällig. Dann wurde bekannt, dass Günther Platter, Fekters Vorgänger als Innenminister, Haidingers Vertrag nicht verlängern will. Daraufhin warf der Kripo-Chef dem Kabinett vor, auf ihn Druck ausgeübt zu haben. Besonders schoss er sich auf Philipp Ita, Kabinettschef der verstorbenen Innenministerin Liese Prokop ein: Ziel sei gewesen, so Haidinger, die Bawag-Ermittlungen als Wahlkampfmunition gegen die SPÖ zu verwenden. Außerdem sei nach dem Verschwinden von Natascha Kampusch schlampig ermittelt, Pannen seien vertuscht worden. Eine Evaluierung der damaligen Schritte sei vom Ministerium verhindert worden.
Haidinger: „Wurde bedroht“
Die Vorwürfe führten zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der im September nach acht Monaten zu Ende ging. Substanzielle Ergebnisse gab es keine. Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofes, untersuchte mit einer weiteren Kommission die Ermittlungen zum Fall Kampusch. Parteipolitische Vertuschungen habe es keine gegeben, allerdings seien nicht alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden, heißt es im Endbericht. Im September meldete sich Haidinger neuerlich mit schwerer Kritik zu Wort: Er sprach von einer geschönten Kriminalstatistik. Er kritisierte, dass 2004 ein Großbetrug mit 46.000 Einzeldelikten auf Wunsch des Innenministers als eine einzige Straftat erfasst wurde. In einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Magazins „profil“ bekräftigte Haidinger die Vorwürfe. Das Innenministerium sei zu einer Außenstelle der ÖVP verkommen, in „hohen Funktionen werden nur noch Parteisoldaten und Politoffiziere akzeptiert“, wird Haidinger zitiert. Dieses Interview dürfte schließlich den endgültigen Ausschlag für die Suspendierung gegeben haben. Zuletzt hat Haidinger einen Brief an Fekter geschrieben, in dem er die „katastrophalen Auswirkungen“ der Polizeireform auflistet. Daraufhin sei er „bedroht“ worden, so Haidinger. Jetzt wird gegen den Ex-BK-Chef ermittelt, ob er durch die Weitergabe von vertraulichen Akten das Amtsgeheimnis verletzt hat und dadurch auch strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist. Aus disziplinar-rechtlicher Sicht drohen Haidinger eine Geldbuße (ein Monatsbezug), eine Geldstrafe (bis zu fünf Monatsbezügen), aber auch die Entlassung.
LEXIKON
?Haidinger wird ein Verstoß gegen das Beamtendienstrechtsgesetz vorgeworfen. Der vom Ministerium zitierte § 43 Abs. 1 & 2 BDG regelt allgemeine Dienstpflichten. So hat etwa ein Beamter „in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“.
?Die Suspendierung selbst erfolgt nach § 112 BDG. Demnach ist diese zu verhängen, wenn die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der Dienstpflichtverletzung „das Ansehen des Amts oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2008)
URL zum Artikel: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/427772/index.do
Mehr zum Thema auf "Die Presse":
Gehört Haidinger suspendiert?
Aufstieg und Fall eines Kriminalbeamten
''Ich führe keinen Rachefeldzug''
Kritischer Ex-BK-Chef Haidinger suspendiert
Grabenkämpfe legten Wiener Polizei fast lahm
Haidinger: "Werde politische Führung weiter angreifen"
Haidinger: "Bundeskriminalamt zu ÖVP-Außenstelle verkommen"
Ex-Cops: Polizeireform ist gescheitert