
Bachler hatte nach seiner Tätigkeit bei der „Cobra" ein privates Beratungsunternehmen in Südost-Österreich gegründet. Sein Service sollte bwin Klarheit über einen Niederösterreicher bringen, der (laut „profil") private Glücksspielanbieter beobachte und bei Verdacht auf ein Vergehen diese auch zur Anzeige bringe. Nach den unangenehmen Erfahrungen in Frankreich und den USA wollte bwin kein Risiko mehr eingehen und mehr Informationen zum Vorgehen des Niederösterreichers erhalten. Angeblich hätten dann beauftragte Detektive von Bachler den Niederösterreicher unter Vorgabe von falschen Tatsachen abgehört und beobachtet.
Die „Ermittlungen", von den von Bachler beauftragten Personen, hatten dazu geführt, dass der Fall vom Büro für Interne Angelegenheiten geprüft wurde. Es stand der Vorwurf im Raum, dass unerlaubt EKIS ( = Elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem) Daten abgefragt worden seien. Das EKIS System gibt Auskunft über Strafregister, Kfz-Daten (Zentralregister, Fahndungsdaten), Passdaten, Waffendaten, kriminalpolizeiliche Akteninformationen, DNA-Daten und Fingerabdrucksdaten von Personen.
Das „profil" berichtete, dass Tage nachdem der Niederösterreicher zwei Personen, die offensichtlich sein Haus observierten und von ihm zur Rede gestellt wurden, eine anonyme Anzeige bei der Polizei einging. In der Anzeige sei behauptet worden, dass der Niederösterreicher nach dem eiligen Verschwinden der „Ermittler" (in einem PKW) einen Polizeibeamten zur Abfrage von EKIS Daten angestiftet haben soll. Der Niederösterreicher hätte die Daten des PKW Halters/"Ermittlers" erfahren wollen. Das hieße, dass der Niederösterreicher zum Amtsmissbrauch angestiftet hätte und der betreffende Polizist diesen getätigt hätte. Nach Ermittlungen des Büros für Interne Angelegenheiten wurde aber in besagtem Zeitraum keine EKIS Abfrage durchgeführt. Die anonyme Anzeige sei also falsch und verleumderisch – trotz anonymer Anzeige wurde ein Zusammenhang zwischen dem Auftauchen der „Ermittler" vermutet und Bachler (als Auftraggeber) zur Einvernahme geladen.
Der wies jede Schuld von sich, da er bei der „Oberservierung" nicht dabei gewesen wäre. Außerdem seien Leistungen zur Informationsbeschaffung ausgelagert worden – also an Dritte weitergegeben. Daher könne er zu deren Vorgangsweise nichts sagen.
Bwin Sprecher Kevin O'Neil zeigte sich in seiner Stellungnahme gegenüber der APA bestürzt über „Bespitzelungsvorwürfe". Man habe von etwaigen illegalen Aktivitäten nichts gewusst und würde diese auch nicht unterstützen: „Wie Herr Bachler an die für seine Beratungen relevanten Informationen kommt, ist uns nicht bekannt, das kann uns auch nicht bekannt sein. […] Von illegalen Methoden ist uns nichts bekannt. Falls das, was im 'profil'-Artikel steht, stimmt, wären wir entsetzt".
Dennoch sei es notwendig gewesen Herrn Bachler zu beauftragen, weil besagter Niederösterreicher schon mehrmals Klagen wegen angeblicher illegaler Machenschaften gegen bwin eingereicht hätte.
Der Fall schlägt Wellen, denn kurz nach Bekanntwerden der „Causa" aus „profil" und „APA" meldete sich der europäische Detektiverband (EURODET) mit einer Aussendung zu Wort und warnt vor Subaufträgen an nicht qualifizierte Personen. Es seien im Fall von bwin keine Berufsdetektive verwickelt gewesen. Der Vorwurf der illegalen Überwachung würde also nicht den Berufsstand der Detektive betreffen, die Prüfung der gewerblichen Berechtigung sei vor Auftragserteilung unerlässlich um unbefugten Handlungen vorzubeugen.
Quelle: Pokernews.com, 8.9.2008, Lisa Horn
URL:
http://de.pokernews.com/neuigkeiten/2008/09/08/bespitzelungsaffaere-um-bwin.htm