Auszug:
Ein Blick in den Raum zeigt: Das Thema interessiert nur Frauen. Neun Journalistinnen, einige aus dem alternativen Medienwesen wurden vorgeschickt, um ihre Sache zu suchen und zu vertreten. Nur zwei Männer in den Reihen. Das Thema zieht vor allem bei Frauen. Männer interessiert es bislang noch überhaupt nicht, sich als Stalking-Opfer zu sehen. Vielleicht haben Männer eine dickere Haut, sind weniger hysterisch.
Ermächtigungsdelikt
Im Wesentlichen, streicht der Leitende Staatsanwalt heraus, sei der zweite Entwurf des Gesetzes in vier Punkten nun klarer geregelt. § 107a StGB unterscheidet nun auch (entgegen dem ersten Entwurf) in "Offizialdelikt" und "Ermächtigungsdelikt". Das ist neu. Agitierten Frauenrechtsgruppen, die das Gesetz für sich und ihre Opferschutzziele gänzlich urspurpieren und vereinnahmen wollten, ursprünglich in jene Richtung, dass schon das Verschicken von Rosen, SMS und Anrufen als Offizialdelikt gesehen wird, wurde dieser Punkt in Abschwächung des ersten Anlaufs vom Herbst 2005 zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 107 a, Abs. 2). Ermächtigungsdelikt heißt: Die Strafverfolgung liegt in der Ermächtigung des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau.
Offizialdelikt
Offizialdelikt blieb nur die "unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung" durch Aufsuchen "räumlicher Nähe" (§ 107 a, Abs. 1), die Verwendung "personenbezogener Daten zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen" (§ 107 a, Abs. 3) und der diffus formulierte § 107 a, Abs. 4, in dem "unter Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst werden", mit dem betroffenen Mann oder der betroffenen Frau "Kontakt aufzunehmen".
Das Gesetz wird ab Ende Juni 2006 in Kraft treten. Verabschiedet wurde es im Ministerrat am 16. Februrar 2006. Dann wechselt das Wort weiter zur Leiterin der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) finanzierten "Interventionsstelle". Diese Stelle ist, wenn man so will, eine halbexektuive Einmischungssstelle in Bürgerrechte der Menschen. Die Stelle ist vorgelagert, nicht Teil des Ministeriums, aber in engem Kontakt mit dem Innenministerium. Kritiker dieser "Interventionsstelle" (Oswald gehört zu diesen) meinen, dass dieser Verein hochgradige Gesellschaftspolitik macht. Auf einem Auge blind, wenn man versteht, was gemeint ist.
Umstrittene Vorfeldorganisation des BMI - die anzeigenfreudige "Interventionsstelle"
Die "Interventionsstelle" ist durch Bundesmittel und daher durch die ÖVP-BZÖ-Bundesregierung finanziert. Doch in den restlichen acht Bundesländern Österreichs hat die "Interventionsstelle" so gut wie keinen Einfluss. Das ideologische Hauptstandbein der vom BMI finanzierte Stelle steht in Wien. Hier wurde in enger Kooperation mit der Wiener SPÖ das bundesweite "Stalking Gesetz" entwickelt - und manche in den Bundesländern werden sich noch wundern, mit welchen großartigen "Fällen" aus den Beziehungskisten der Bürger nun die Landesgerichte konfrontiert werden.
Jedenfalls: Obfrau Logar sitzt am Podium und verbreitet geölte Opferschutzmythen. 25 Jahre arbeite sie nun hauptberuflich in Frauenhäusern und habe viel erlebt. Selektive Wahrnehmung nennt man das auch. Logar versprüht Lob in Richtung Ministerin: Karin Gastinger sei die erste Justizministerin, die sich für ein solches Thema auf Bundesgesetzebene erwärmte. Dank an alle Seiten: "Wir dachten schon, das kippt und wird nichts mehr". Nochmals Dank. Im übrigen, fügt sie hinzu, wolle die "Interventionsstelle" "keine strenge Bestrafung", sondern ein Bewußtsein schaffen.
Oswald kritisiert, dass am Podium wohl eine Vertreterin der Frauenhäuser sitzt, aber kein Vertreter von Männerrechtsorganisationen. Man nimmt diese Anmerkung mit Bedauern zur Kenntnis. Dann bringt Oswald den Begriff der "positiven Diskriminierung" vor. Das Gesetz sei positive Diskriminierung, da es zwar Opfer schützen will, aber implizit meint, dass Männer die ausnahmslosen Täter sind. Oswald bringt vor, dass die vom Ministerium gehandelten Zahlen in der geschlechtergefilterten Täterquote "falsch" sind. "Die internationalen Studien - und ich kenne alle aus den letzten drei Jahren - sprechen immer von einem Verhältnis von 60:40 und nicht von 80:20, die von Frauenrechtsgruppen gerne präsentiert werden."
Gesetz als "positive Diskriminierung" von Männern
Außerdem dürfe man eine "hohe Dunkelziffer bei Männern als Betroffenen" nicht vergessen. "Männer sind nicht so anzeigefreudig wie Frauen, sie rufen seltener die Polizei und gehen auch nicht ins Frauenhaus." Dann will Oswald wissen, wie denn nun der rechtliche Unterschied zwischen den bisherigen Bestimmungen aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und dem neu aus dem Hut gezauberten § 107a StGB sei. Beide Paragrafen geben nun Beamten das Recht zur temporären Wegweisung in die Hand.
Der Leitende Staatsanwalt Manquet greift den Ball mit der "positiven Diskriminierung" auf. Er habe, sagt er, das Gesetz so formuliert, dass Männer und Frauen gleichermassen als Betroffene vorkommen. Sie werden im Gesetzestext "Person" genannt. Das mag schon stimmen, grübelt der Herausgeber und fischt aus seinen mitgebrachten Unterlagen einen Artikel aus der Wiener Tageszeitung "Die Presse", den er dem Leitenden Staatsanwalt dann doch nicht zeigt. Der Rahmen ist zu klein. Dafür kommen die Leser von B&G in den Genuss. Der Artikel ist hier in Faksimile anzulesen. (Nicht im Volltext, weil es dann urheberrechtliche Probleme gäbe.)
Allein der Einleitungssatz ist "positive Diskriminierung" von Männern. An diesem Artikel, rechts vom 26. November 2004, sieht man luzide und sehr offen die Propaganda, die (auch) von Medien mit diesem Gesetz betrieben wurde und wird.
Der Artikel aus der Tageszeitung "Die Presse" zeigt nicht mehr und nicht weniger, wie die Mitarbeiter der Frauenrechtsgruppen ticken. Der Begriff "positive Diskriminierung" meint: Hier versucht jemand Frauen zu schützen (guter Ansatz) und zugleich Männer zu kriminalisieren (schlechter Ansatz). Im Artikel geht Andrea Brem, Koordinatorin der Wiener Frauenhäuser (vier Gebäude), die auch im Fernsehen gerne als Lobbyistin auftritt, mit Eifer und ebenso großer Betriebsblindheit davon aus, dass ein österreichweites Gesetz offenbar nur Frauen schützen soll. Oft kommen einem Frauenaktivisten so vor, wie Ärzte in einer onkologischen Station: Gehen sie beim Krankenhaus hinaus an die frische Luft, sehen sie nur eine Art Mensch: Alle haben Krebs!
Das Zeitungswesen ist in Österreich - inklusive "Die Presse" - leider qualitativ unterentwickelt und so am Boden, dass man alles bedingungslos nachbetet und davor scheut, Fragen zu stellen und eine Gegenmeinung zur selektiven Wahrnehmung der Frauenrechtsaktivisten herauszuschälen. Es ist eben gemütlicher, zu schreiben "Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen" statt darüber nachzudenken, ob das empirisch überhaupt haltbar ist oder ob man nicht mit dem Herrn Doktor von der Onkologie spricht.
Es gibt keine eigenen Zahlen, nur "Studien" aus den USA als Malvorlage
Zurück zur Pressekonferenz. Der Leitende Staatsanwalt Manquet hält also fest, dass das Gesetz für alle sei. Er erwähnt zugleich, sehr selbstentlarvend: "Es gibt keine Studien, wir bezogen die Studien aus den USA." Der Kernsatz des Tages ist gefallen. Da muss man den Leitenden Staatsanwalt und Legisten dieser Gesetzesübung nicht korrigieren: Es gibt in Österreich tatsächlich keine einzige Studie, also keine einzige bundesweite Erhebung, ob für ein solches Gesetz überhaupt ein Bedarf ist. Das Gesetz schwirrt also im völlig leeren Raum der Argumente. Staatsanwalt Manquet gibt zu: Wir wissen nichts, haben keine Zahlen. "Es gibt keine repräsentative Umfrage." (Manquet). Daher griff er sich mit seinem langen Arm des Gesetzes Studien aus den USA. Doch dort ist die Falllage eine komplett andere.
Wenn aus den USA "Stalking-Fälle" in die Mickey Maus-Republik Österreich und seine kleinen Medien vordringen, sind das vornehmlich Fälle von "Prominentenstalking". Da geht es dann um Nicole Kidman, Catarine Zeta Jones, Jodie Foster oder Cher, also Leute, die uns im fortgeschrittenen Alter im mitteleuropäischen Kulturraum nur dann interessieren, wenn wir Filmkritiker sind.
Leitender Staatsanwalt zu Oswald: "Wer soll eine Studie bezahlen?"
Oswald fragt den Leitenden Staatsanwalt, mit dem er nach der Präsentation noch bei einem Faschingskrapfen beisammen steht, ob das Österreichische Justizministerium demnächst eine osterreichweite Studie plant. Dr. Manquet verneint: "Wer soll das bezahlen?"
Kein Methodenstreit, ja nicht einmal empirische Daten zum eigenen Land - aber ein Gesetz machen wir. Das ist Österreich! Der typische Fall von Politik mit Emotionen, nicht mit dem Kopf.
Noch einmal Klartext und Tacheles: Man stützte ein Gesetz auf keine Machbarkeitsstudie, auf keine Bedarfsanalyse, auf keine sozialwissenschaftliche Studie, auf rein gar nichts. Aber auf viel Lobbying. Die Leiterin der vom BMI finanzierten "Interventionsstelle" Logar tut sich schwer zu erklären, warum das Gesetz auch Männer vor angriffslustigen Frauen schützen soll. Sie eiert herum, naja, Männer haben auch keine Männerhäuser und so weiter. Doch selbstverständlich berät die "Interventionsstelle" auch Männer. Es klingt irgendwie durch: Das Gesetz ist doch eher für Frauen. Weil ihr dann nichts mehr einfällt, lehnt sie die geschlechterspezifische Unterscheidung der Betroffenen ab.
Merke: Versuche im Disput eine Frau nie mit den Waffen einer Frau zu schlagen! Zuerst machen die Frauenhäuser und die Interventionsstelle des BMI zwei Jahre lang geballten Mediendruck in der Fach- und Popularpresse, um ein Gesetz zum "Schutz von Frauen" zu machen - und wenn man die Vereinsleiter und Lobbyisten dann fragt, warum ein Bundesgesetz "nur Frauen schützen" soll, reagieren sie pikiert. Nein, eh alles nicht war. Das Gesetz ist eh für alle. Auch Männer dürften sich beim "Weißen Ring" melden, so die Lobbistin für die Frauensache Logar. Wirklich? Man vernimmt Worte, allein es fehlt der Glaube
Gastinger-Story: the son of a preacherman
Die Justizministerin Karin Gastinger nimmt die Kurve im Argumentationsnotstand elegant und auf ihre charmante Art. Sie erzählt ein Beispiel aus dem Leben gegriffen, das wir ihr glauben. Ein Pfarrer, den sie kennt, wurde jahrlang von einer Frau sekkiert. Das ging soweit, dass er nicht nur das Zölibat, sondern auch Pfarramt aufgeben wollte. Hier hätte das neue Gesetz gegriffen, so die Justizministerin.
In einer zweiten Fragenrunde, meldet sich Oswald noch einmal zu Wort. Er will nun wissen, was eine "unzumutbare Beeinträchtigung" des Lebensumstandes ist, von dem das Gesetz spricht. "Erklären Sie mir das einmal, dass ich es verstehe?" Nun, sagt der Staatsanwalt, zum Beispiel "wenn jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder die Wohnung oder seine Telefonnummer ändern". Gut, dann wollen wir hoffen, dass derjenige oder diejenige seinen oder ihren Arbeitsplatz nicht wegen generell schwacher Leistungen im Job verliert und die Wohnung nicht wegen notorischem Zinsrückstand abgeben muss und seine Telefonrechnung nicht aussteht, weil er den Tarif grundsätzlich nicht mehr begleichen kann.
Ein Gesetz fördert Sündenbockdenken und Missbrauch
Was Juristen in ihrer mitunter klaren Analysefähigkeit oft unterlassen, ist klare Ursachenforschung. Es gibt wie immer im Leben multikausale Ursachen. Dieses Gesetz fördet Sündenbockdenken. Es legt zu allem Übrdruß die Bewertung von Ursachen für Lebensabstürze in die Hände junger, selbst lebensunerfahrener Richter und man darf erstaunt sein, was am Ende heraus kommt.
Die Pressekonferenz endet. Eine Journalistin stellt noch Fragen. Eine Frau von den "Salzburger Nachrichten" will nur wissen, warum eine Forderung der "Grünen" nicht in das Gesetz gepackt wurde und, was die Ministerin dazu sagt. Mächtig interessante Frage. Damit auch die Parteisekretariate etwas für die Kopiermaschine haben. Es neigt sich zu Ende. Der zweite männliche Kollege stellt keine einzige Frage. Ihm ist das Thema zu steil.
Eine Frage bringt Oswald nicht an. Ein drittes Mal meldet er sich nicht zu Wort. Er wollte eigentlich wissen, was es mit der Forderung der öffentlich im ORF-Fernsehen geäußerten Meinung von Andrea Brem auf sich hat, die diese im Oktober 2005 in der ZIB 2 Kund tat. Auch Detektive dürften (ihrer Ansicht) keine Oberservationen mehr an Frauen und Männern durchführen. Auch das sei "Stalking". Oswald fragte vorab bei der Berufsdetektivin Cornelia Haupt nach, die diesen Job seit 15 Jahren macht. Er wollte wissen, ob diese Frage sinnvoll ist. Sie verneinte per Email:
"Danke fürs Nachfragen. Ich habe auch nochmals mit einem Autor bzgl. Rechtsthemen telefoniert, der schon einen Artikel darüber gebracht hat, aber uns fällt nichts ein. Unsere Rechte werden dahingehend nicht geschmälert, weil das eh genau in der Gewerbeordnung verankert ist und im Privatsphärenschutz sind wir auch ausgenommen, da da festgestellt wird, dass ein Detektiv sowieso nur tätig wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechtlich betrifft es uns 0. Im Gegenteil haben sogar einige Kollegen darin schon ein neues Betätigungsfeld für sich gefunden, da die Polizei ja immer erst zu spät tätig wird."
Seitenarm Detektive - Null betroffen
Die Tätigkeiten der Detektive gehen also in konkret zwei Richtungen: Im alten Modell Ausspähungen und Observationen bei Seitensprunggeschichten und Ehebruch. Nun planen sie ein neues Geschäftsfeld ein, so es einen Auftrag gibt: Beschattung des eigenen Lebensumfeldes des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau, wenn es einen Verdacht auf beharrlicher Verfolgung durch eine Frau oder einen Mann gäbe. So zu sagen: Verstärkung des eigenen Lebenspanzers durch Außenüberwachung eines Verfolgers. Oder mit Friedrich Dürrenmatt gesprochen, der einmal ein interessantes Prosabuch geschrieben hat, das sich dadurch auszeichnet, dass es zwar 132 Seiten hat, aber nur aus 24 Sätzen besteht: "Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter".
Die Detektive sehen das also rein geschäftlich. Auch wenn es Frauenrechtsgruppen nicht gefällt: Detektiv Mag. Bernhard Maier beschreibt es in seinem Buch "Detektiv Report" sehr erhellend, wie ein Wiener seiner Gattin in den Urlaub einen Detektiv bis nach Nordafrika (!) nachschickte und dort massivsten Ehebruch dokumentieren ließ. "Stalking" würden die einen schreien (Feministen), massiv-rationale Beweissicherung meinen die anderen (Antifeministen). Das Paar wurde auf Grund der Beweise so geschieden, dass die Ex-Frau des Anwaltes alle Unterhaltsansprüche verlor. Die so zu Stande gekommenen Beweise waren erdrückend.
Small Talk beim Buffet
Die Pressekonferenz im Wiener Justizministerium endet. Es geht zum kleinen Buffet. Alle Journalisten haben es eilig und gehen zu ihren Zeitungen. Die Brötchen interessieren nicht. Sie bleiben liegen. Der Saal leert sich rasch. Oswald bleibt beim Häppchenbuffet noch ein wenig stehen. Er hat Zeit. Neben ihm der Leitende Staatsanwalt Manqeur und Frau Logar, die aus dem Bedanken gar nicht mehr heraus kommt. Small Talk beginnt.
Oswald: "Das ist ein etwas linkes Gesetz". Manquer: "Das ist überhaupt kein linkes Gesetz. Wir haben in Wien eine Vierparteieneinigung. Alle Parteien haben zugestimmt. Und auch im Parlament haben wir eine Vierparteieneinigung. Und wenn Sie nach Deutschland schauen, dort hat die konservative Regierung ähnliche Vorhaben gefasst und die sind weitaus radikaler. Das ist ein unpolitische Gesetz." Oswald: "Wie bitte? Das ist ein hochpolitisches Gesetz. Sie wissen doch, wer die treibende Kraft in Wien war: Die 35-jährige Frauenstadträtin Wehsely, die zwei Jahre poltisch agitiert hat. Sie präsentieren das hier ausschließlich mit subventionierten Frauenrechtsgruppen. Sie präsentieren sogar Zahlen, sprechen immer von 80 % Täter unter Männern und nur 20 % Täterinnern durch Frauen, obwohl Sie im gleichen Atemzug sagen, sie haben gar keine Zahlen und müssen diese aus den USA beiholen. Ihre Zahlen sind auf Österreich umgelegt völlig falsch. Ich kenne das Material samt und sonders. Das Gesetz ist ein hochpolitisches Gesetz, da es gesellschaftpolitisch tief in die Privatleben der Bürger eingreift und die Eigenverantwortung unter den Beziehungspartnern drosselt."
Linksideologisches Gesetz
Oswald nippt am Glas. "Zudem gab es ja auch Kritiker. Nehmen Sie zum Beispiel den Univ. Prof. Dr. Venier aus Innsbruck, der ja immerhin einen Kommentar zur Strafprozessordnung verfasst hat." Manquet fällt ins Wort: "Ja, dem haben wir von uns (Ministerium, Anm B&G) dann geschrieben und ihn aufgeklärt." Oswald, fällt ins Wort: "Aha, Sie haben ihn auf Linie gebracht?"
Staatsanwalt Manqeur, wechselt das Thema: "Wissen Sie, ich wurde von einer Frau angerufen, die gesagt hat: Der Paragraf der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB, Anm B&G) ist in Österreich totes Recht. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nicht totes Recht. Wir hatten im Vorjahr 1.600 Verurteilungen nach Gefährliche Drohung." Oswald fällt ins Wort: "Das ist der Paragraf mit den schlampigsten Prozessen hart an der Grenze zur Verleumdung. Das sind jene Prozesse mit den dünnsten Beweisen, mit keinerlei Ermittlung und den meisten Fehlurteilen. Setzen Sie sich einmal in einen solchen Prozess." Manquet: "Bei der Gefährlichen Drohung haben wir beste Beweislagen: Es sind meist SMS oder Emails. Auch auch beim Stalking Gesetz können wir am besten mit Rufdatenauswertungen arbeiten." Oswald wendet ein: "Wie bitte? Bei einem Strafmaß bis zu maximal einem Jahr? Das Stalking Gesetz ist jetzt schon das Unbeliebteste bei der Polizei. Mir sagte kürzlich ein Kriminalbeamter in einer anderen Sache: "Rufdatenauswertung? Wozu, ist ja kein Mordfall!" Sie wollen mir doch nicht glaubhaft darstellen, dass bei einem Strafmaß von maximal einem Jahr ein so großer Aufwand betrieben wird. Und noch was: Was helfen Ihnen denn Rufdatenauswertungen, Zahlentabellen? Wenn Sie nicht hören können, was gesprochen wurde." Manquet weicht aus: "Gefährliche Drohung rangiert unter den Top 10 der Verurteilungen." Oswald: "Es ist schön, dass Sie ein privates Deliktranking führen, das macht es nicht besser. Ich will Ihnen eine andere Geschichte erzählen:
Mann und Frau bei Sicherheitswache nicht gleich behandeltIch rief kürzlich probehalber bei der Sicherheitswache an. Ich sagte: Lieber Herr, wie ist das, wenn ein Mann zu einer Frau sagt - "Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast." - Darauf der Beamte am Ende der Leitung: Dann ist das eine Straftat, eine Gefährliche Drohung. - Danke für die Auskunft. Ah, ich hätte noch eine Frage: Wie ist das, wenn eine Frau zu einem Mann sagt: "Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast." - Der Beamte am anderen Ende gerät ins Stottern, eiert herum: Dann...dann müsste man sich das anschauen, wie sie das gemeint hat...wann sie es gesagt hat, was sie darunter versteht. - Sehen Sie, Herr Doktor Manquet und genau so wird es beim Stalking Gesetz auch laufen. Der Frau ist es zugestanden, sich zu fürchten, dem Mann nicht."
Oswald nippt am Glas. Der Staatsanwalt geht ein paar Meter auf und ab. Oswald: "Sie wissen doch, Frauen sind anzeigenfreudig, Männer eher nicht. Wir wissen, dass Frauen Anzeigen statistisch wortreicher, aber unpräziser formulieren, Männer eher wortkarger sind. Daher werden sie bei Anzeigenlegungen auch kaum ernst genommen. Statistisch sind Frauen auch die schlechteren Augenzeugen, weil sie zu assoziativ denken. Was wollen Sie also mit dem Stalking-Gesetz: Eine neue Anzeigenflut durch Frauen heraufbeschwören, die sich fürchten, mitunter grundlos? Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Im übrigen: Die Dunkelziffer, wie viele Männer im Land von Frauen verfolgt werden, ist groß. Wissen Sie, was dieses Gesetz bewirkt: Die Dunkelziffer wird heller werden. Was tun Sie dann, wenn nur Männer Anzeigen machen und das Verhältnis in einem Jahr, wenn wir uns wieder sehen, plötzlich 80 zu 20 bei Falllagen zu Ungunsten der Frau steht? Möglich ist alles."
Oswald trinkt aus und geht. Bei Hinausgehen geht er mit dem Leitenden Staatsanwalt noch einen langen Gang entlang. Er erkundigt sich, wer der neue Leitende Staatsanwalt in St. Pölten wurde. Oswald: "Ich bin da an etwas dran, wo nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dort wurde ein Mann mit 30 Messerstichen getötet und der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein. Dort sollten Sie Ordnung schaffen."
Quelle und Volltext: http://gerichtlive.twoday.net/stories/1583532/