*der detektiv* BLOGRosenkrieg um Sechsjährigen aus Niederösterreich
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Freitag, 5. Februar 2010Google ruft GeheimdienstDie Suchmaschine sieht sich Hackern aus China ausgesetzt und bittet den US-Geheimdienst um Hilfe. Ziel der Datendiebstähle war etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Wien (mar). Medienberichte über die mächtigste Suchmaschine der Welt thematisieren üblicherweise zweierlei: den wirtschaftlichen Erfolg, der aus ihrem unaufhaltsamen Aufstieg resultiert, und ihren schier unersättlichen Datenhunger. Dass der Internetgigant nun mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert, ist allerdings neu. Zwar wollen beide Seiten einen entsprechenden Bericht der „Washington Post“ nicht kommentieren, dennoch zweifeln US-Experten nicht am Wahrheitsgehalt der Meldung. Bereits am 12.Jänner setzte Google einen bemerkenswerten Schritt: Der Konzern ging wegen der jüngsten Angriffe aus dem Cyberspace an die Öffentlichkeit – ebenso wie mehr als 30 andere große Technologiekonzerne in den USA. Ziel der Datendiebstähle waren sensible Daten der Unternehmen oder etwa der Quelltext der zentralen Programmiersprache von Google. Die Operationen waren akribisch vorbereitet und gingen in ihrer Professionalität weit über bisherige Hacker-Attacken hinaus. Auch wenn es kaum endgültige Beweise gibt, glaubt Google genau zu wissen, wer hinter den Angreifern steht: staatliche Stellen Chinas. Mitte Jänner gab der Konzern unter Hinweis auf die Zensur und Hacker-Angriffe seinen Rückzug vom Milliardenmarkt Chinas bekannt. Schlüsselpersonen im Fokus Vor wenigen Tagen berichtete die US-Zeitung „Christian Science Monitor“ von einem anderen spektakulären Fall: Die US-Ölriesen ExxonMobil, Marathon Oil und ConocoPhillips seien systematisch mit maßgeschneiderten Angriffen ausspioniert worden. Man habe es noch nie mit einer so hartnäckigen Art der Computerspionage zu tun gehabt, zitierte die Zeitung die US-Bundespolizei FBI. Das Ziel waren hoch sensible Daten über weltweite Ölfunde, ihre Menge und Wert – also das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Investitionen in Millionenhöhe. Der Ausgangspunkt der Angriffe sei vorerst unbekannt, hieß es. Doch auch hier führe mindestens eine Spur nach China. Freilich betreiben nicht nur China und Russland Wirtschaftsspionage – angelsächsische Länder gelten auf dem Gebiet immer noch als führend. Der deutsche Verfassungsschutz registriert eine weltweite Zunahme elektronischer Angriffe. Bei den Angriffen auf Unternehmen Westeuropas sieht die Behörde die Hauptauftraggeber bei den Nachrichtendiensten Chinas und Russlands. Die Operationen sind technisch exzellent vorbereitet und schleusen sich oft gezielt in die persönliche Kommunikation von Schlüsselpersonen ein. China wolle sich bis 2020 als führende Wirtschaftsmacht positionieren, und das sei nur mit „Technologietransfer“ möglich. Auch gebe es bereits Kooperationen zwischen dem Verfassungsschutz und Firmen, die Hilfe suchen, so eine Sprecherin der Behörde gegenüber der „Presse“. Google hat sich dafür echte Profis ausgesucht: Der NSA ist auf Überwachung von Kommunikation spezialisiert. Der größte und am besten finanzierte Geheimdienst der USA war schon immer an Googles Aktivitäten interessiert, doch der Konzern soll selbst bei Terrorfahndungen nach 2001 eine Kooperation verweigert haben. Kritiker des Deals sehen daher nun ein Problem von ganz anderer Seite: Hat ein Geheimdienst seinerseits erst Zugriff auf sensible Nutzerdaten von Google, wird er es nicht bei einer reinen Hilfestellung belassen. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2010) http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/537627/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do
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Deutschland kauft Daten: Auch Österreich will Steuersünder-CD auswertenLaut Experten ist die Rechtslage eindeutig, die Republik würde sich nicht der Hehlerei schuldig machen Berlin/Zürich/Wien - Die Debatte rund um den Ankauf der Steuersünder-CD durch Deutschland hat auch Österreich erreicht. "Sollte es Hinweise darauf geben, dass sich auf der CD auch Informationen über Steuerflüchtlige aus Österreich, befinden hätten wir natürlich großes Interesse an einer Auswertung", sagt ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll zum Standard. Juristisch gesehen besteht bei der Datenauswertung in Österreich kein Problem, selbst der Ankauf wäre legal, meinen die Strafrechtler Robert Kert und Helmut Fuchs. Die CD soll Informationen über 1500 Steuerhinterzieher enthalten, die Daten könnten von der HSBC oder Credit Suisse stammen. Sie wurde für 2,5 Millionen Euro angeboten. Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble hat bereits angekündigt, die Daten zu kaufen. Sollten auf der CD Österreicher erwähnt werden, müssen diese Daten an Wien weitergegeben werden. Der Fall sei ähnlich gelagert, wie der Erwerb einer CD im Zuge der Liechtensteinaffäre, "wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden", sagte Schäuble. Die Karlsruher Höchstrichter prüfen derzeit, ob der Ankauf damals legal war. Wien - Darf der Staat rechtswidrig heruntergeladene Informationen über Steuerflüchtige kaufen? Die zum Teil heftig geführte Auseinandersetzung ist inzwischen auf Österreich übergesprungen. Aus juristischer Sicht fällt die Antwort der Experten eindeutig aus:Ja, Österreich dürfte kaufen und die Informationen in allfälligen Strafverfahren verwenden. Denn die Republik würde dabei nicht als Hehler auftreten und laut Strafrechtlern auch sonst kein Verbrechen begehen. Hehlerei begeht laut Strafgesetzbuch, "wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen" unterstützt, dieses zu verbergen oder zu verwerten. Daten gelten allerdings nicht als Vermögen, sagen die beiden Wiener Strafrechtler Helmut Fuchs und Robert Kert übereinstimmend. Datenklau ist juristisch gesehen auch kein Diebstahl. Denn in Österreich wie in Deutschland gilt, dass nur körperliche Gegenstände gestohlen werden können. Welches Delikt kommt sonst infrage? Laut Kert keines. Das illegale Herunterladen von Daten selbst sei natürlich strafbar (etwa widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, Auskundschaften von Geschäftsgeheimnissen). Wer die Informationen aber nach der Tat kauft, begehe kein Verbrechen. Aber sogar wenn der Staat rechtswidrig handeln würde, könnte er die Daten nutzen. Dem österreichischen Recht sind nämlich so genannte Beweisverwertungsverbote fremd. Verwendung von Beweisen Bei dem sperrigen juristischen Begriff geht es um die Frage, ob rechtswidrig erlangte Beweismittel vor Gericht benutzt werden können. In den USA gilt der strenger Grundsatz des "Fruit of the poisonous tree" (Früchte des vergifteten Baumes): Wurde ein Beweis von der Polizei in rechtswidriger Weise gewonnen, könne dieser vor Gericht nicht verwendet werden. Bekanntes Beispiel war der Fall von O. J. Simpson. In Österreich dagegen ist die Verwertung von Beweisen nur dort verboten, wo das Gesetz dies ausdrücklich verlangt, etwa bei widerrechtlichen Untersuchungen am Körper. Dass der Kauf der Daten nicht rechtswidrig wäre, glaubt man auch im Finanzministerium. Die konkrete Frage, ob Österreich geklaute Bankdaten kaufen solle, habe sich noch nie gestellt, heißt es. Im Zuge der Liechtensteinaffäre, tauchten auf der von den deutschen Behörden erworbenen CD auch die Namen von rund 170 Österreichern auf. Die Deutschen gaben die Daten weiter. Die anschließenden Finanzstrafverfahren vor Gericht waren gänzlich unproblematisch, weil Österreich die Infos von Deutschland bekam. Im Wiener Finanzministerium heißt es auch diesmal, es bestehe Interesse an der CD, sollten sich Hinweise ergeben, dass es auch Informationen über österreichische Steuerflüchtige gibt. Sollte dies der Fall sein, müsse Deutschland Amtshilfe leisten, heißt es auch aus dem Büro von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ). Das muss Deutschland übrigens sowieso: Laut EU-Amtshilferichtlinie sind alle Unionsländer zum Informationsaustausch über Steuerflüchtige verpflichtet. Quelle: András Szigetvari, DER STANDARD, Printausgabe, 3.2.2010
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Enthüllungsbuch: CIA-Agenten verkaufen Spionagetricks an die Wall StreetHedgefonds und Wall-Street-Firmen scheuen kaum Mittel, um sich Vorteile zu verschaffen - inzwischen nutzen sie offenbar auch Geheimdienstmethoden. Ein US-Autor enthüllt, dass sich ehemalige und aktive US-Agenten als Finanzanalysten verdingen: Sie verraten Tricks des Spionagegewerbes. Die CIA leidet an chronischer Personalnot. So ausgebrannt ist der US-Geheimdienst, dass er seit einiger Zeit sogar mit Comic-Broschüren nach neuen Agenten fischt ("CIA-Angestellte sind normale Menschen"). Im vergangenen Jahr schaltete der Geheimdienst Radiospots für frustrierte Wall-Street-Banker: "Wenn dir die Jagd nach Profit nicht länger genügt, bietet die CIA eine unvergleichliche Mission. Bewirke etwas, für deine Karriere und deine Nation!" Karrierechancen gibt es wohl aber auch andersrum - von der CIA zur Wall Street. Der Washington-Insider Eamon Javers enthüllt in einem Buch, dass Finanzkonzerne und Hedgefonds seit längerem auf Hilfe von Geheimdienstlern zurückgreifen, um Geschäftspartnern und Rivalen auf die Schliche zu kommen. "Broker, Trader, Lawyer, Spy - The Secret World of Corporate Espionage" heißt das Werk, auf Deutsch: "Broker, Händler, Anwalt, Spion - die geheime Welt der Unternehmensspionage". Es erscheint in der kommenden Woche in den USA und beschreibt im Detail, wie sich CIA-Agenten ein Zubrot verdienen, indem sie Wall-Street-Akteure beraten und ihnen Tricks des Spionagegewerbes verraten. Unter anderem, wie man am Verhalten eines Gesprächspartners erkennt, ob er die Wahrheit sagt, und sich so profitable Vorteile sichert. "Mitten in zwei Kriegen und dem Kampf gegen al-Qaida bietet die CIA ihren Mitarbeitern die Gelegenheit, mit ihrer Fachkenntnis nebenher bei Privatunternehmen hausieren zu gehen", schreibt Javers. Die "nie zuvor enthüllten Methoden" böten "Finanzfirmen und Hedgefonds Zugang zum Top-Geheimdiensttalent der Nation". CIA genehmigt Tätigkeiten "von Fall zu Fall" Javers hat jahrelang für diverse US-Medien in Washington gearbeitet, unter anderem für "Business Week" und den Wirtschaftssender CNBC. Derzeit schreibt er für das Online-Magazin "Politico", das jetzt auch Auszüge aus dem Buch vorab veröffentlicht hat. CIA-Sprecher George Little hat private "Nebentätigkeiten" von CIA-Mitarbeitern prinzipiell bestätigt - ohne sich dabei aber konkret auf die Wall Street zu beziehen. "Die Tatsache, dass die Leute die Energie und Kreativität haben, außerhalb ihrer Arbeitszeiten noch Geschäfte zu führen, sollte man ihnen nicht anlasten", sagte er. "Schließlich ist dies Amerika." Die CIA genehmige solche Jobs "von Fall zu Fall", stelle aber "rigoros" sicher, dass alles den "Maßstäben der Legalität, der Korrektheit und natürlich der Sicherheit" entspreche. Wieso die Nebenjobs toleriert werden? Javers zitiert CIA-Insider damit, die Praxis sei ein "lebenswichtiges Hilfsmittel, um die Abwanderung von Talenten zu verhindern". Tatsächlich klagt die CIA seit langem, dass ihre besten Leute in die Wirtschaft wechseln - weil sie dort viel mehr verdienen können. So beträgt das Anfangsgehalt eines CIA-Analysten 49.861 Dollar. Die Deals mit der Wall Street bieten den CIA-Leuten die Chance, ihr Gehalt aufzustocken, ohne ihren Arbeitgeber verlassen zu müssen. Zwar lässt der Vorabdruck noch manches offen, unter anderem wie viele CIA-Mitarbeiter von der Möglichkeit einer Wall-Street-Karriere Gebrauch gemacht haben und seit wann es die Praxis gibt. Für den Geheimdienst kommt die Enthüllung trotzdem zur Unzeit - nach dem missglückten Flugzeuganschlag am ersten Weihnachtstag, der die Sicherheitsbehörden wegen vieler übersehener Hinweise auf den Attentäter in die Kritik gebracht hat. Und auch die Wall Street kann über das Buch nicht glücklich sein, ist sie doch seit der Finanzkrise das Objekt des Volkszorns. "Entdecke, was andere übersehen" Als ein Beispiel für die konspirative Kooperation von Geheimdiensten und Wall Street führt Javers die Bostoner Finanzberatungsfirma Business Intelligence Advisors (BIA) an. "Der Name selbst wurde gewählt, um auf CIA anzuspielen", schreibt er. So viele Ex-Agenten stünden auf den BIA-Lohnlisten, dass die Firma Kunden gegenüber extra klarstelle, keine CIA-Tochter zu sein. Bei diesem Unternehmen gebe es seit langem "enge Kontakte zwischen aktiven und pensionierten CIA-Offizieren": "Die Verbindungen zwischen BIA und der Geheimdienstwelt reichen tief." In der Tat rühmt sich BIA (Firmenslogan: "Entdecke, was
andere übersehen") im Internet seiner "Mischung aus stark versierten
Profis aus der nationalen Geheimdienst- und Wirtschaftsszene". Zu den
Klienten der Firma zählen Goldman Sachs "Das Subjekt hat keine Ahnung, dass es durchleuchtet wird" Tatsächlich wird aber auch von BIA selbst eine beliebte Taktik beschrieben, die man sich offenbar bei der CIA abgeguckt hat und den Kunden angeboten wird: das sogenannte Tactical Behavior Assessment (TBA). Es handelt sich um eine Methode der "verbalen und nichtverbalen" Verhaltensanalyse, sprich: Gesprächspartner werden überprüft. Und zwar mit dem Ziel, sich "gegen Verzerrungen zu schützen, versteckte Risiken zu identifizieren, Zuversicht zu bilden und Investmenteinblicke zu gewinnen", teilt BIA mit. Javers ergänzt: "Das Subjekt hat keine Ahnung, dass es durchleuchtet wird." Solche "narrensichere Techniken" aus dem CIA-Arsenal habe BIA schon 2006 bei einer Präsentation für seinen Klienten SAC Capital detailliert erklärt, schreibt Javers. Zwei BIA-Vertreter seien "Frauen mit Geheimdiensterfahrung" gewesen. Eine habe 20 Jahre bei der CIA gearbeitet, wo sie sich auf Verhöre und Lügendetektoren spezialisiert habe. Ein Beispiel, wie die Analysen ablaufen können, beschreibt Javers anhand des Internet- und Telekommunikationskonzerns UTStarcom. Als dieser in einer Konferenzschaltung mit Wall-Street-Bankern die Quartalszahlen bekanntgegeben habe, hätten BIA-Experten mitgehört, schreibt er. Sie hätten "jeden Tonfall analysiert", quasi als "menschliche Lügendetektoren", um "die volle Wahrheit über UTStarcoms Finanzen herauszufinden" und das an einen "riesigen Hedgefonds weiterzugeben". In einem vertraulichen Bericht habe BIA anschließend vor "Problemen bei der Umsatzerkennung" gewarnt - das habe man aus Stimmlage und dem Verhalten der Gesprächsteilnehmer herausgelesen. Die Warnung habe sich dann in der nächsten Quartalsbilanz bewahrheitet. Ein Fonds, der das vorab geahnt hätte, hätte mit dem Wissen "substantielle Gewinne" scheffeln können, schreibt Javers. "Ich bin beunruhigt" Die "New York Times" spottete angesichts solcher Enthüllungen: "Konzernmanager sollten es sich zweimal überlegen, bevor sie bei der nächsten Konferenzschaltung mit Analysten etwas sagen." Auch US-Politiker haben sich eingeschaltet und sehen die Sache kritisch. "Ich bin beunruhigt", sagte die Demokratin Dianne Feinstein, Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im Senat. Sie beabsichtige, die Vorwürfe "zu hinterfragen". Auch der Schwesterausschuss im Abgeordnetenhaus will sich der Sache annehmen. Pete Hoekstra, Top-Republikaner in dem Gremium, sagte dem Magazin "National Review", er halte eine Untersuchung für "absolut angemessen". Er will Interessenkonflikte prüfen, zum Beispiel wenn ein CIA-Agent zugleich nebenher für den Rüstungskonzern Raytheon arbeite. Fest steht, dass es auch Mitarbeitern anderer US-Geheimdienste nicht untersagt ist, sich parallel in der Privatwirtschaft zu engagieren. Die NSA und die DIA, die zwei Spionageämter des Verteidigungsministeriums, erlauben Nebentätigkeiten ebenso wie die Behörde des obersten US-Geheimdienstchefs Dennis Blair - solange es weder "sicherheitsrelevante oder juristische Probleme" noch Interessenkonflikte gibt. Blair legte am Dienstag dem Senat seinen jährlichen Lagebericht vor. Flankiert von CIA-Chef Leon Panetta und FBI-Direktor Robert Mueller warnte er davor, dass für al-Qaida ein Anschlag auf die USA in den nächsten sechs Monaten eine "Top-Priorität" sei. Auch sei die US-Cybersicherheit "ernsthaft in Gefahr". Für die Geheimdienstler eigentlich Grund genug, ihre Talente nicht an die Wall Street auszuleihen - sondern sich auf ihren Job zu konzentrieren. Quelle: Spiegel online, 4.2.2010, von Marc Pitzke, New York URL zum Artikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,675875,00.html
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Trafikanten schnüffeln Schmugglern hinterherVor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent. Vor allem im Grenzgebiet sagen Tabakhändler dem Zigarettenschmuggel mit zweifelhaften Maßnahmen den Kampf an Klagenfurt - Eine umstrittene Überwachungsmaßnahme, mit der sich Kärntner Trafikanten gegen Zigarettenschmuggel aus dem benachbarten Slowenien wehren, hat rege Diskussionen ausgelöst. Detektive observieren die Shops an den Grenzübergängen und dokumentieren die Menge der gekauften Zigaretten sowie Autokennzeichen. Hat man mehr als die erlaubte Stange im Sackerl, flattert den Ertappten ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, 350,20 Euro zu bezahlen ins Haus. Eine Anzeige wird in dem Schreiben vorbehalten. "Das ist ganz klar Nötigung", erklärte Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. Als "völlig haltlos" bezeichnete hingegen Trafikanten-Anwalt Alexander Todor-Kostic diesen Vorwurf. Umsatzeinbußen im Grenzgebiet Vor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent und dies wird auf illegalen Import aus Slowenien zurückgeführt. Erlaubt sind 200 Zigaretten - also eine Stange - pro Person. Nachdem diese Grenze aber immer wieder überschritten wird, hat die Wohlfahrtsvereinigung der Tabaktrafikanten Detektive angeheuert, die dem Schmuggel einen Riegel vorschieben sollen. Ausgangsbasis dafür sei Paragraf 7 a des Tabakgesetzes, wonach aus Slowenien und Tschechien nur 200 Zigaretten mit nicht-deutschsprachigen Warnhinweisen importiert werden dürfen. "Observiert werden die Fahrzeuge, die Lenker werden gefilmt, ab dem Zeitpunkt wo sie das Geschäft verlassen", erklärte Todor-Kostic. 120 Personen wurden in einer Abmahnwelle angeschrieben und von ihnen "eine Pauschale von 350,20 Euro für anteilige Detektivkosten unter dem Titel des Schadenersatzes zivilrechtlich gefordert", so der Trafikanten-Anwalt. Der Betrag setzt sich aus der Pauschale der Detektivkosten von 250 Euro, den Rechtsanwaltskosten plus Umsatzsteuer und den Kosten für die Lenkererhebung in der Höhe von 14,90 Euro zusammen. "Das ist kein Betrag, an dem man sich bereichern will, dem gegenüber steht ein wesentlich höherer Wert an tatsächlichen Detektivkosten. Es wird zwar aufgefordert, den Betrag zu bezahlen, aber nicht mit der Drohung, dass sonst angezeigt wird. Die Anzeige wird vorbehalten." Wenn nicht gezahlt werde, gebe es die Möglichkeit, den Betrag zivilrechtlich einzuklagen, meinte Todor-Kostic. Keine Veranlassung für diese Maßnahme Laut der Einschätzung von Tschernitz hingegen ist "diese Vorgehensweise kriminell". Ein Detektiv sei zwar legitimiert, Fotos zu machen, aber dürfe sie nicht weitergeben oder veröffentlichen. Die Aufforderung "wenn du nicht zahlst, zeig ich dich an", geht laut Tschernitz neben dem Tatbestand der Nötigung auch in Richtung Erpressung. "Die Trafikanten haben keine Veranlassung für diese Maßnahme", so Tschernitz. Schließlich hebe nicht der Händler, sondern der Staat die Tabaksteuer ein. "Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde, würde ich es an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und anregen, auf Nötigung zu prüfen", so der Anwalt. Wer schlussendlich angezeigt wird, obliegt allerdings der Einschätzung der Wohlfahrtsvereinigung. "Das hängt von der Zahl der gekauften Zigaretten ab, wird anhand der Detektivberichte ausgewertet und ist nicht meine Entscheidung", sagte dazu der Trafikanten-Anwalt. Nötigung oder Erpressung sei nicht im Sinne der Vereinigung: "Das wollten wir nicht und das tun wir auch nicht." Ob die Anfertigung und Weitergabe von Fotos legitim ist, ist fraglich. Es gebe diesbezüglich den zivilrechtlichen Grundsatz, dass eine Person, die ein berechtigtes Interesse zum Nachweis einer kriminellen Handlung hat, einen Detektiv beauftragen darf, der Fotos machen kann. "Strittig könnte sein - das sage ich jetzt ganz objektiv - ob das berechtigte Interesse von dieser Wohlfahrtsgesellschaft da ist", so Todor-Kostic. (APA) Quelle: Der Standard, 4.2.2010 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1263706734622/Rege-Diskussion-in-Kaernten-Trafikanten-schnueffeln-Schmugglern-hinterher
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Detektive fotografieren illegale SchnäppchenIm Kampf gegen Zigarettenschmuggler und den dadurch drohenden Ruin setzen Kärntens Trafikanten auf "Privatschnüffler" und Drohungen. Kärntens Trafikanten haben zu einem umstrittenen Mittel gegriffen, um sich gegen die Verluste durch Zigarettenschmuggel aus Slowenien zu wehren. Sie haben Privatdetektive beauftragt, heimlich Kunden aus Kärnten beim Einkaufen im grenznahen Shop zu beobachten. Kaufen die Betreffenden mehr als die erlaubte Menge - eine Stange, also 200 Stück pro "rauchfähiger" Person - flattert ihnen das Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei ins Haus. Darin werden sie aufgefordert, 350 Euro "Aufwandsentschädigung" zu zahlen - zudem können sie angezeigt werden. Keine "Stasi-Methoden" "In der ersten Welle sind 170 Personen aufgefallen", sagt Nikolaus Gstättner von der Wirtschaftskammer. "Wer zwei Stangen Zigaretten statt einer kauft, ist nicht unser Kern-Klientel. Im Regelfall wird nur angeschrieben, wer mehrere Stangen hat." Gstättner wehrt sich gegen Vorwürfe, das seien "Stasi-Methoden": "Es geht nicht um Überwachung, das ist immer ein heikles Thema, sondern um das Einhalten von Regeln." So entgingen nicht nur den Trafikanten Einnahmen in Millionenhöhe. Auch der Staat müsse auf hunderte Millionen Euro verzichten. "Da der Staat das Geld aber braucht, holt er es sich von allen Bürgern - den Schmugglern, den im Inland kaufenden Rauchern und sogar von den Nichtrauchern." Fazit: "Deshalb ist Schmuggeln unfair." Einige "Opfer" zahlen und bleiben ungeschoren, andere nicht. Ihre Fälle landen vor Gericht. Trafikanten-Anwalt Alexander Todor-Kostic über die 350 Euro: "Detektiv und Anwalt verursachen Kosten, die der überführte Rechtsbrecher zu zahlen hat." Ein Ziel haben die Trafikanten übrigens schon erreicht: dass sich keiner mehr sicher fühlen kann! Quelle: Kleine Zeitung, 2.2.2010, Jochen Bendele URL zum Artikel: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/2283828/detektive-fotografieren-illegale-schnaeppchen.story
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Dienstag, 2. Februar 2010Die Maus und der KäseHohe Kopfgelder sollen Polizei helfenEgal ob nach den Schüssen auf einen Polizisten oder nach dem Diebstahl beim Juwelier
Tiffany's: Die Polizei setzt bei der Verbrechersuche immer wieder auf hohe
Belohnungen für Hinweise. Doch die Sinnhaftigkeit ist umstritten. Täter kommt
unter Stress Polizei will "Anreiz" schaffen Quelle: ORF Wien, 31.1.2010 URL zum Artikel: http://wien.orf.at/stories/419862/ 2,5 Millionen für Informanten?Soll der Staat 2,5 Millionen Euro an einen Informanten
zahlen, um dafür die Daten von 1.500 Steuersündern zu bekommen? Diese Frage
beschäftigt derzeit die deutsche Politik. Die Opposition spricht sich für den
Kauf der Liste aus, obwohl diese illegal von einer Bank entwendet wurde: Die
100 Millionen Euro an Nachzahlungen dürfe man sich nicht entgehen lassen. Die
CDU hatte sich bisher gegen den Deal verwehrt - doch nun scheint die deutsche
Regierung die brisanten Daten doch kaufen zu wollen. ORF, 2.2.2010
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Steuerbetrüger CD in Frankreich
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Montag, 1. Februar 2010Steuerdaten-CD stammt von britischer HSBC-BankEin Informatik-Spezialist der britischen Bank hat der deutschen Regierung eine CD mit Daten von 1300 deutschen Bankkunden für 2,5 Millionen Euro angeboten. Die CD mit Schweizer Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerflüchtlinge stammt nach Informationen der Zeitung "Financial Times Deutschland" von der britischen Großbank HSBC. Dabei soll es sich dem Bericht zufolge um Daten handeln, die ein Informatikspezialist der HSBC Private Bank in Genf, der 37-jährige Hervé Falciani, bereits im vergangenen August den französischen Behörden angeboten hatte.
2,5 Millionen Euro für CD Den "FTD"-Informationen zufolge will Falciani den deutschen Behörden nun Daten von 1300 deutschen Kunden für 2,5 Millionen Euro verkaufen. Der Fiskus könnte mit Einnahmen von den Steuersündern in Höhe von 100 Millionen Euro rechnen. Die Liste sorgt für heftige Diskussionen über den Umgang des Staates mit gestohlenen Daten. Der Informatiker hatte bei der HSBC tausende Kundendaten abgegriffen und die Namen mutmaßlicher französischer Steuerflüchtlinge im vergangenen Jahr an die Regierung in Paris weitergereicht. Diese drohte Steuersündern mit Verfahren, wenn sie sich bis Jahresende nicht selbst anzeigten. Die Affäre hat zu einem offenen Konflikt zwischen Frankreich und der Schweiz geführt. (APA) Quelle: 01.02.2010 | 09:35 | (DiePresse.com) URL zum Artikel: http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/536694/index.do?from=rss
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Krimi um Kasachenspione wird fortgesetztTrotz Freispruchs nach Entführungsversuch haben die Behörden viel zu tun. WIEN (m.s.). Der Agententhriller um den kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Alijew geht weiter. Obwohl ein Landsmann Alijews, Ildar A., von Spionagevorwürfen freigesprochen wurde, kämpft der Wiener Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter weiter: Er bringt eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.A. wird vorgeworfen, drei Männer bei der – gescheiterten – Entführung des kasachischen Ex-Geheimdienstchefs Alnur Mussajew unterstützt zu haben. Mussajew ist Vertrauter von Ex-Botschafter Alijew. Auch Letzterer steht im Visier: Gegen ihn (er wurde in seiner Heimat wegen Entführung und anderer Delikte in Abwesenheit zu 20 Jahren Haft verurteilt) läuft schon das zweite Auslieferungsverfahren. Ein erstes war von Wien abgelehnt worden. Ermittlung auch gegen Justiz Außerdem ermittelt der Wiener Staatsanwalt Peter Seda gegen Alijew – wegen erpresserischer Entführung zweier kasachischer Bankmanager. Obendrein langte kürzlich eine Anzeige gegen Alijew ein. Darin wird ihm vorgeworfen, seine Exfreundin Anastasia Novikova in Beirut eingesperrt und gefoltert zu haben. Die Frau wurde im Juni 2004 tot aufgefunden. Laut Anzeige könnte Alijew die Frau in den Tod getrieben haben. Alijew weist jedoch alle Vorwürfe zurück. Sogar gegen Staatsanwalt Seda wird ermittelt. Ihm wird in einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs Untätigkeit vorgeworfen. Seda bestreitet alle Vorwürfe. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2010) http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/534858/index.do?from=simarchiv
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Freispruch im kasachischen "Spionage"-ProzessNach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft werden die Handschellen wieder abgenommen: Die Geschworenen sahen in Ildar A. keinen kasachischen Spion Geschäftsmann Ildar A. soll eine Entführung geplant haben - Am Montag wurde er nicht rechtskräftig freigesprochen. Wien - "Ich vertraue dem Gericht. Ich vertraue den Geschworenen", lautet das "letzte Wort" des Angeklagten. Dann müssen die Geschworenen urteilen, ob der kasachische Geschäftsmann Ildar A. im Sommer 2008 als kasachischer "Spion" eine gescheiterte Entführung des ehemaligen kasachischen Geheimdienstchefs Alnur Mussajew geplant und organisiert hat. Das Vertrauen wird aus der Sicht des Angeklagten belohnt: Die Geschworenen sprechen ihn Montagnachmittag von allen Anklagepunkten frei. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gibt keine Erklärung ab - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Ildar A. sagt zum Urteil hingegen ein kurzes "Danke". Zuvor hatte Kronawetter in seinem Schlussvortrag dem Gericht noch einmal die umfassenden Ermittlungsergebnisse und Anklagepunkte mithilfe von Projektionen und Schautafeln vorgebracht - jenes Netzwerk und die Verwicklungen rund um den früheren kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Alijew. Fünf Vorfälle Insgesamt fünf Vorfälle habe es gegeben, bei denen der beim kasachischen Präsidenten in Ungnade gefallene Alijew und seine Vertrauten "überredet" werden sollten, in ihre Heimat zurückzukehren. Im Zentrum dieses Prozesses: ein Vorfall in einer Gasse gegenüber dem Straflandesgericht - bei dem drei Männer den Ex-Geheimdienstchef Mussajew bedrängt haben sollen, in ihr Auto einzusteigen. Laut Anklage hatte Ildar A. im Vorfeld ein Wertkartenhandy mit einer Kundenkarte seiner Frau gekauft. Dieses Handy war vor dem Vorfall beim Landesgericht tagelang bei einem unbewohnten Haus Ildar A.s eingeloggt - und der Angeklagte hatte mehr als 500-mal mit diesem Handy der "Tätergruppe" telefoniert. Auch zum Zeitpunkt des Zwischenfalls. "Samariter?" Außerdem hatte sich Ildar A. bei einem Polizeibeamten nach Adressen unter anderem von Mussajew erkundigt - jener wurde auch wegen illegaler Abfragen im Polizeicomputer rechtskräftig verurteilt. Und er hatte um 4000 Euro einen Privatdetektiv engagiert, der die Adresse Mussajews ausfindig machen sollte. "Das alles machen Sie einfach so, als Samariter?", fragte der Staatsanwalt. Die Geschworenen folgten trotzdem der Argumentation von Verteidiger Anton Draskovits. Die Darstellung der angeblichen Entführung sei "nicht schlüssig nachvollziehbar" - so habe etwa das "Opfer" nach dem Zwischenfall noch zweimal mit den "Tätern" telefoniert. Allein bei einem Entführungsversuch die Handy-Nummer weiterzugeben wäre aus Sicht der Täter "absolut wahnsinnig". Die Geschworenen sprachen Ildar A. von allen Anklagepunkten frei: geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil der Republik Österreich, versuchte Überstellung an eine ausländische Macht und Bestimmung zum Amtsmissbrauch. "Bloße Spekulationen" Jetzt will Draskovits eine Haftentschädigung einklagen: "Fakt ist, dass mein Mandant auf Basis bloßer Spekulationen über ein Jahr zu Unrecht in U-Haft verbringen musste", sagt er gegenüber der Austria Presseagentur. Der nicht rechtskräftige Freispruch selbst überrasche ihn nicht: "So wie der parlamentarische U-Ausschuss zu der angeblichen Spionage-Affäre eine reine Polit-Show gewesen ist, war der Prozess eine Anklage-Show ohne Substrat", sagt Draskovits. Die ausgeklügelte multimediale Präsentation des Staatsanwalts "konnte über die fehlenden Beweise für die angebliche Entführung nicht hinwegtäuschen". (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 19.1.2010) Nachlese Quelle: Der Standard, 18.1.2010 URL zum Artikel: http://derstandard.at/1263705391596/Freispruch-im-kasachischen-Spionage-Prozess
Geschrieben von Cornelia Haupt
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IHK veranstaltet Konferenz zur WirtschaftssicherheitWie sicher ist Ihr Unternehmen? BAYREUTH (pm) - Maßnahmen zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität und zur Erhöhung der Sicherheit in Unternehmen stehen im Mittelpunkt der Fränkischen Konferenz zur Wirtschaftssicherheit, die von der IHK für Oberfranken Bayreuth veranstaltet wird. Mit der Veranstaltung sollen insbesondere mittelständische Unternehmen für die Gefahren der Wirtschaftskriminalität sensibilisiert werden. Wirtschafts- und Konkurrenzspionage, Produktsabotage, Markenpiraterie, Ruf schädigender Informationskrieg, Korruption oder unsichtbar platzierte Trojaner, mit deren Hilfe das Firmennetzwerk ausspioniert werden kann - Angriffe auf die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind längst an der Tagesordnung und zur Realität geworden. Für die Wirtschaft bleibt dies nicht ohne Folgen und ist meist mit hohen finanziellen Schäden und Unternehmensrisiken verbunden. "Trotz dieser realen Bedrohung sind gerade viele mittelständische Unternehmen nicht für das Thema Wirtschaftsspionage sensibilisiert", so Dr. Hans Kolb, Leiter des Bereichs International bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. "Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahren oder halten sich für nicht betroffen. Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen werden deshalb oft nur zurückhaltend getätigt oder aus Kostengründen sogar noch eingespart." Mit Blick auf den immer härter werdenden Wettbewerb sei dies genau die falsche Entscheidung, warnt der IHK-Experte. Mit der Konferenz zur Wirtschaftssicherheit wolle man deshalb das Bewusstsein der Unternehmer für diese Thematik schärfen, so Kolb. "Wie schütze ich meine Betriebsgeheimnisse?", "Wer hilft mir, wenn ich ausspioniert werde?", "Erreicht meine Ware auch wirklich ihr Ziel?". Dies sind nur einige der Themen, die im Rahmen der Konferenz behandelt werden. Neben Rudolf Proschko, Leiter der Spionageabwehr des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz in München, werden zahlreiche Sicherheitsexperten aus Sicherheitswirtschaft und Verwaltung einen Überblick über Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen geben. Auch praktische Tipps und Handlungsempfehlungen für den unternehmerischen Alltag stehen auf dem Programm. Die "Fränkische Konferenz zur Wirtschaftssicherheit" findet am Donnerstag, 11. Februar 2010 von 12 bis ca. 18 Uhr bei der Salzbrenner Stagetec Mediagroup im Industriegebiet See 1, 96155 Buttenheim, statt und richtet sich insbesondere an Mitglieder der Geschäftsleitung und Sicherheitsbeauftragte, aber auch an Mitarbeiter in den Bereichen Export und Forschung & Entwicklung. Die IHK für Oberfranken Bayreuth führt die Veranstaltung gemeinsam mit den IHKs Nürnberg für Mittelfranken und Würzburg-Schweinfurt-Mainfranken durch, sowie den Verbänden für Sicherheit in der Wirtschaft Bayern, Baden-Württemberg, Norddeutschland, Mitteldeutschland und Sachsen, der JANUS Consulting-Gesellschaft für Sicherheit in der Wirtschaft mbH sowie der Fördergesellschaft für Europäische Kommunikation (FEK) e.V. Anmeldungen zur Konferenz sind bis 8. Februar 2010 bei der IHK für Oberfranken Bayreuth möglich. Weitere Informationen unter www.bayreuth.ihk.de
Geschrieben von Cornelia Haupt
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12:02
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Datenschutz-Agentur auf TwitterWeilheim, 30.01.2010 - Ab sofort können aktuelle Meldungen, Berichte und Hinweise der Datenschutz-Agentur zu allen Datenschutzthemen auch über Twitter unter http://twitter.com/dsagentur empfangen werden. Gerade dieses Medium bietet es an, aktuelle Sicherheitshinweise und Tipps schnell an den Computer-Anwender zu bringen. Folgen Sie der Datenschutz-Agentur unter Twitter oder besuchen Sie die Internetseite des Datenschutz-Unternehmens unter http://www.datenschutz-agentur.de.
Geschrieben von Cornelia Haupt
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um
11:50
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Sonntag, 31. Januar 2010Wenn der Chef Detektive schicktUnternehmen lassen ihre Mitarbeiter bespitzeln – ein Skandal oder keine Seltenheit? Die Kolumne zum Arbeitsrecht erklärt, was Arbeitgeber dürfen und was nicht. Überwachung: Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Arbeit. Im Büro hängen Monitore, welche die Bilder von Überwachungskameras zeigen Ich habe gelesen, dass immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter von Privatdetektiven auskundschaften lassen. Wie verbreitet ist das und dürfen die Firmen das einfach so?, fragt Christian Voss Sehr geehrter Herr Voss, Bespitzelungsaffären in Unternehmen sorgen immer wieder für Aufsehen. Generell kann ich als Anwalt Unternehmen immer nur wieder raten, sich VOR einer solchen Maßnahme über die arbeitsrechtlichen Regelungen umfassend zu informieren. Denn der Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen. Für viele Arbeitgeber gilt nach wie vor das Motto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Doch diese Kontrolle muss Grenzen haben. Das Arbeitsrecht setzt hier klar Rahmenbedingungen, die nicht überschritten werden dürfen. Da staunt der Chef Detektive werden von Arbeitgebern meist eingesetzt, wenn sie einen Mitarbeiter verdächtigen, krank zu feiern, einer unerlaubten Neben- oder Konkurrenztätigkeit nachzugehen oder zu stehlen. Der Einsatz eines Detektivs ist gesetzlich zwar nicht geregelt. Wegen des schweren Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters ist die Grenze jedoch sehr eng gesteckt. Um den Einsatz zu rechtfertigen, muss zum einen ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht bestehen. Zum anderen muss der Einsatz eines Detektivs die einzig erfolgversprechende Möglichkeit sein, den Verdacht zu erhärten. Basis für mögliche Mitarbeiterüberwachungen und Kontrollen bilden das Betriebsverfassungsgesetz und die Bestimmungen des Datenschutzes. Die sogenannten Ehrlichkeitskontrollen – zum Beispiel, wenn sich ein Detektiv als Testkäufer ausgibt – sind nur eingeschränkt erlaubt. Denn auch hier gilt: Der Arbeitgeber hat keine andere geeignete Möglichkeit, seinen Mitarbeiter und die Ehrlichkeit zu überprüfen. Zudem darf diese Maßnahme nicht den Arbeitnehmer zu einer Tat anstiften. Der beste Schutz gegen Kriminalität am Arbeitsplatz ist noch immer der zufriedene und motivierte Mitarbeiter. Ihr Ulf Weigelt http://www.zeit.de/karriere/2010-01/arbeitsrecht-datenschutz-arbeitnehmer Quelle: Die Zeit, 11.1.2010 Datenschutzbeauftragter warnt vor Steuerdaten-KaufBerlin (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Behörden vor einem Ankauf offensichtlich gestohlener Steuerdaten aus der Schweiz gewarnt. «Ich habe große Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solches Geschäfts», sagte Schaar am Sonntag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Wenn der Staat gegen Geld unrechtmäßig erworbene Daten kaufe, agiere er in der Nähe des Tatbestands der Hehlerei. Auch die internationale Dimension eines solchen Geschäfts müsse beachtet werden. «Es wäre völlig inakzeptabel, wenn sich Rechtsstaaten untereinander einen Wettlauf um illegale Daten liefern würden», sagte Schaar. Man stelle sich nur vor, ausländische Unrechtsregime würden versuchen, Datensammlungen deutscher Bürger aufzukaufen. «Wir akzeptieren es zu Recht nicht, dass ausländische Staaten oder auch Private bei uns sich Daten beschaffen und die dann nach eigenem Gusto verwerten.» Der Staat müsse den Datenschutz als Grundrecht nach innen und außen verteidigen. Das Argument, der Staat könne zum Preis von 2,5 Millionen Euro für die Datensammlung vielleicht bis zu 100 Millionen Euro an Steuernachzahlungen kassieren, lässt Schaar nicht gelten. «Es kann nicht Datenschutz nach Kassenlage betrieben werden.» Die Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren sei anders verlaufen. Damals habe der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits Kenntnis über die brisanten Daten deutscher Bankkunden in dem Fürstentum gehabt, bevor über die Bezahlung des Informanten abschließend entschieden worden sei. Gerichte hätten später nicht den Erwerb der Daten, sondern nur die Verwendung in Steuerstrafverfahren geprüft. Das wurde für zulässig erklärt. «Heute sind wir aber noch in der Situation, dass wir entscheiden können, ob solche, offensichtlich aus unzulässigen Quellen stammende Daten von deutschen Behörden aufgekauft werden dürfen. Und da würde ich mehr als ein Fragezeichen machen», sagte Schaar. Er ist seit 2003 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Quelle: Die Zeit, 31.1.2010 URL zum Artikel: http://www.zeit.de/newsticker/2010/1/31/iptc-bdt-20100131-188-23719508xml
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:51
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FBI mischt angeblich bei Saab-Kauf mitWegen dubioser Verbindungen wurden alle Saab-Interessenten geprüft. Dabei sei man auf die russische Investorenfamilie Antonow gestoßen. Alle Interessenten wurden geprüft Interventionen Aufgrund der Ermittlungsergebnisse habe General Motors den
bereits Mitte Dezember vor dem Abschluss stehenden Verkauf von Saab an Spyker
auf Intervention des FBI und der US-Regierung gestoppt. Weder
Spyker-Geschäftsführer Victor Muller noch die schwedische Säpo wollten den
Pressebericht kommentieren. Kurier vom 31.01.2010 10:35 | apa | csm URL zum Artikel: http://kurier.at/geldundwirtschaft/1973939.php
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:36
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"Der Brenner und der liebe Gott" von Wolf Haas
Mit seiner eigenwilligen Sprache und seinem eigenwilligen Helden hat sich der österreichische Autor Wolf Haas eine stetig wachsende Fan-Gemeinde geschaffen. In Der Brenner und der liebe Gott lässt er seinen Protagonisten in eigener Sache im Sumpf der Bau-, Abtreibungs- und Abtreibungsgegnerbranche recherchieren. Dabei stochert der dank seiner Tabletten teils benebelte, teils aber auch zu detektivischer Hochform auflaufende Brenner in einer wahren Kloake aus bürgerlicher Doppelmoral, politischer Heuchelei und krimineller Energie herum. Und das tut er wieder einmal auf äußerst vergnügliche Art und Weise. Dass Brenner beim Stochern im Morast ausgerechnet in der Senkgrube einer Almhütte zum ersten Mal dem lieben Gott begegnet – und dass sich dieses Treffen, bei Licht betrachtet, dann doch wieder ganz anders darstellt – ist nur konsequent. Solche Szenen machen Der Brenner und der liebe Gott zu großer Kriminalliteratur. -- Thomas Köster via amazon Hoffmann und Campe (28. August 2009) ISBN 978-3455401899, € 18,99 Private Videoüberwachung: Bisher Erlaubtes nun illegal
WIEN. Die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG), die am 1. Jänner in Kraft getreten ist, hat einige Klarstellungen vor allem zur privaten Videoüberwachung gebracht. Mussten bisher zur Beurteilung, inwieweit Videoüberwachung erlaubt ist, allgemeine Prinzipien des DSG herangezogen werden, so gelten nun explizite gesetzliche Vorschriften. Diese bedeuten aber neue Herausforderungen. Die private Videoüberwachung ist nun in einem eigenen Abschnitt umfassend geregelt. Ausgenommen sind Bildaufnahmen, mit denen keine Überwachung bezweckt wird, wie etwa künstlerische oder familiäre Aufnahmen (Kindergeburtstag etc). Zum Ärgernis vieler Datenschützer unterliegen aber auch einmalige Bildaufnahmen, die nicht ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person betreffen, wie bei „Google Street View“, nicht den neuen Regelungen. Datenschutzkommission prüft Die Novelle wendet sich teilweise von der bisherigen Judikatur der Datenschutzkommission ab. Erst 2009 entschied die DSK, dass Videoüberwachungen von Einfamilienhäusern und dazugehörigen Grundstücken von der Meldepflicht bei der DSK ausgenommen sind. Aus den Gesetzesmaterialien geht nun hervor, dass Videoüberwachungen von Einfamilienhäusern unter den vollen Anwendungsbereich der Neuregelungen fallen und damit einer Vorabkontrolle durch die DSK unterliegen. Dies bedeutet, dass vor Inbetriebnahme eine Prüfung durch die DSK erfolgt. Erhält man binnen zweier Monate nach Meldung keine Reaktion, darf mit der Videoüberwachung begonnen werden. Da die Übergangsbestimmungen des DSG nur bereits registrierte Videoüberwachungen als weiterhin rechtmäßig ansehen, sind seit 1. Jänner alle (bisher nicht meldepflichtigen) Videoüberwachungen von Einfamilienhäusern ohne Meldung rechtswidrig. Um diese unbefriedigende Folge zu beseitigen, könnte der Bundeskanzler die Videoüberwachung von Einfamilienhäusern durch Verordnung zu einer sogenannten Standardanwendung erklären, die Datenanwendungen, die voraussichtlich bei einer großen Anzahl von Auftraggebern und in gleichartiger Weise vorkommen, von der Registrierungspflicht ausnimmt. Andernfalls bleiben derartige Videoüberwachungen rechtswidrig und können mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn ein Einfamilienhaus ohne analoge Aufzeichnung bzw. ohne Aufzeichnung auf ein digitales Speichermedium überwacht wird. Denn der Gesetzgeber hat Echtzeitüberwachung und analoge Videoüberwachung generell von der Meldepflicht ausgenommen. Begründung: Die digitale Videoüberwachung greift mit der Möglichkeit des Zooms und der systematischen Durchsuchung des Bildmaterials stärker in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein und bedarf daher schärferer Kontrolle. Unabhängig vom Bestehen einer Meldepflicht sind für die Zulässigkeit der Videoüberwachung stets eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine Interessenabwägung vorzunehmen. So ist die Überwachung nur zulässig, wenn der Zweck nicht auch mit gelinderen Mitteln erreicht werden könnte. Zudem werden die Interessen von Überwacher und Betroffenem abgewogen: Das Gesetz zählt hier abschließend auf, wann die Interessen des Betroffenen nicht verletzt werden, beispielsweise wann ein erhöhtes Gefährdungspotenzial des überwachten Objekts besteht (z.B. Banken, Trafiken). Völlig untersagt ist nunmehr Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle. Weiterhin zulässig ist die Überwachung von Objekten am Arbeitsplatz zu anderen Zwecken: etwa zu Schutzzwecken in Bereichen wie Bankschaltern, Kassen oder bei unfallgefährlichen Maschinen. Das Verbot der Videoüberwachung zur Mitarbeiterkontrolle ist sehr weit formuliert. Nach dem Wortlaut ist eine solche Überwachung auch in Fällen, in denen von Mitarbeitern eine Gefährdung ausgeht, wie bei Verdacht auf Diebstahl, verboten. Aus den Gesetzesmaterialien lässt sich aber ableiten, dass die Regelung vor allem auf die Überwachung zur Leistungskontrolle abzielt. Es wird an der DSK liegen, die etwas überschießend formulierte Neuregelung im Einzelfall sinnvoll anzuwenden. Nach 72 Stunden zu löschen Neu ist auch die Protokollierungspflicht für die Videoüberwachung. Zudem sind die aufgezeichneten Daten spätestens nach 72 Stunden zu löschen. Der Auftraggeber der Videoüberwachung hat diese nun auch in geeigneter Weise zu kennzeichnen, sodass der Betroffene die Möglichkeit hat, der Videoüberwachung auszuweichen. Neu eingeführt wurde ein speziell für die Videoüberwachung geltendes Auskunftsrecht, das es dem Betroffenen erlaubt, die Übersendung einer Kopie der zu seiner Person aufgezeichneten Daten zu verlangen. Bereits im ersten Monat nach Inkrafttreten der Novelle ist es zu einigen derartigen Anfragen gekommen. Damit Betreiber von Geschäften dieser Verpflichtung nicht unterliegen, könnten sie zur Überwachung der Geschäftsräumlichkeiten auf Echtzeitüberwachung umsteigen, da diese auch vom Auskunftsrecht ausgenommen ist. Mag. Horst Lukanec, LL.M.(Tulane) ist Partner, Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. (NYU) ist Rechtsanwältin bei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. AUF EINEN BLICK: Datenschutz neu
Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2010, 31.01.2010 | 18:24 | HORST LUKANEC UND ANGELIKA PALLWEIN-PRETTNER (Die Presse) URL zum Artikel: http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/536593/index.do
Geschrieben von Cornelia Haupt
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22:12
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TV Tipp: Durch die Nacht mit ... Josef Hader und Daniel Kehlmann (ARTE) |
















